Existenz sichernder gesetzlicher Mindestlohn


Gesetzentwurf: Mindestlohn müsse bis spätestens Mai 2013 auf 10 Euro pro Stunde angehoben werden, verlangt die Linksfraktion
Leiharbeit: Überlassungshöchstdauer von drei Monaten soll wieder eingeführt werden


(07.03.11) - Die Deutsche Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Einführung eines die Existenz sichernden gesetzlichen Mindestlohns vorlegen. Dieser Mindestlohn müsse bis spätestens Mai 2013 auf 10 Euro pro Stunde angehoben werden, verlangt die Linksfraktion in einem Antrag (17/4877).

Außerdem sollen Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung und zur Befristung wegen Erprobung eines Arbeitsverhältnisses abgeschafft werden. Auch im Bereich Leiharbeit verlangt die Fraktion umfangreiche Änderungen. So soll die Überlassungshöchstdauer von drei Monaten wieder eingeführt werden. Tarifverträge sollen in Zukunft leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können, wenn diese über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Zur Begründung ihres Antrages verweist die Linksfraktion auf die Tarifflucht vieler Arbeitgeber. Nur noch 53Prozent aller Beschäftigten würden einem Branchen- beziehungsweise Flächentarifvertrag unterliegen.

"Die Regierungspolitik hat in den vergangenen zehn Jahren mit einer gezielten Regulierung des Arbeitsmarktes die massive Ausweitung des Niedriglohnsektors vorangetrieben und damit das durchschnittliche Lohnniveau nach unten gedrückt", kritisiert die Fraktion. Auch durch die Hartz-Reformen und die Agenda 2010 sei das Lohngefüge unter Druck gesetzt worden. Das Ergebnis seien geringe Lohnzuwächse, die Ausweitung von Billigjobs und Leiharbeit.

"Dieses staatlich begünstigte Lohndumping hemmt die Binnenkonjunktur und entzieht dem Aufschwung die langfristige Grundlage", kritisiert die Fraktion und fordert, "dass die Beschäftigten angemessen am Aufschwung beteiligt werden, den sie selbst erarbeitet haben". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen