Basel III und CRD IV-Umsetzungsprozess


Finanzausschuss: Banken müssen mehr Eigenkapital vorhalten
Basel III-Compliance: "Hartes Kernkapital" der Finanzinstitute soll erhöht werden - Banken sollen in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden können, zusätzliches Kapital aufzubauen, um für Konjunkturschwankungen besser vorzubeugen

(19.06.13) - Der Finanzausschuss hat einer stärkeren Eigenkapitalausstattung von Finanzinstituten zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD-Fraktion billigte der Finanzausschuss nach Vornahme zahlreicher Änderungen das von der Bundesregierung eingebrachte CRD IV-Umsetzungsgesetz (17/10974, 17/11474). Die Linksfraktion enthielt sich, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Entwurf ab. Ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde angenommen.

Damit wird eine schnelle Umsetzung der neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken angestrebt, die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 vorgeschlagen worden waren ("Basel III"). So soll das "harte Kernkapital" der Finanzinstitute erhöht werden. Außerdem sollen Banken in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden können, zusätzliches Kapital aufzubauen, um für Konjunkturschwankungen besser vorzubeugen.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, es sei sehr ambitioniert, den CRD IV-Umsetzungsprozess noch vor der parlamentarischen Sommerpause abzuschließen. Aber die Finanzinstitute würden Rechtssicherheit gebrauchen.

Dagegen kritisierte die SPD-Fraktion das "total unerträgliche Verfahren" der Koalition, kurzfristig noch zahlreiche Änderungsanträge vorzulegen. Man erkenne die Notwendigkeit an, schnell etwas tun zu müssen an, aber es bleibe die Frage, ob mit einer besseren Kapitalausstattung eine neue Finanzkrise verhindert werden könne.

In diese Richtung ging auch die Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Deren Sprecher erklärte, schon nach den Eigenkapitalregeln von "Basel II" hätte es die Krise nicht geben dürfen. Jetzt würden diese Regeln nur fortgeschrieben.

Dagegen zeigte sich die FDP-Fraktion überzeugt, dass der richtige Schritt gemacht worden sei. Es sei auch richtig, die Frage der Vergütung von Managern von der Hauptversammlung regeln zu lassen statt von den Aufsichtsräten, erklärte der Sprecher der FDP-Fraktion zu einem anderen Teil des Gesetzentwurfs.

Diesen Aspekt griff die Fraktion Die Linke auf, die sich schärfere Regelungen bei Bonus-Zahlungen gewünscht hätte. Auch wäre es besser gewesen, die Managergehälter auf das 20fache der untersten Lohngruppe zu begrenzen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen