Stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten


Finanzmarkt-Compliance: Neue Bausteine zur Finanzmarktregulierung
Getrenntes Bankensystem: Banken müssen künftig ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen

(19.06.13) - Der Bundestag hat weitere Bausteine zur Regulierung der Finanzmärkte beschlossen. Ziel: Jedes Produkt, jeder Finanzplatz und jeder Finanzmarktakteur soll festen Regeln unterworfen sein. Die Bundesregierung ist dabei europäischer Vorreiter.

Basel III
Ab 2014 gelten in Deutschland die so genannten Basel III-Regeln: Banken sollen sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Die neuen Regelungen setzen die europäischen Basel III-Regeln in deutsches Recht um. Sie sind die neue Grundordnung für die Banken und machen diese krisenfester.

Mit der Neuregelung gelten verschärfte Eigenkapitalvorschriften für Banken. Sie schützen die Steuerzahler und die gesamte Volkswirtschaft besser vor dem Risiko von Bankenkrisen. Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht erhält zudem stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten.

Aufbau eines Trennbankensystems
Banken müssen künftig ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Das stärkt ihre Zahlungsfähigkeit und stabilisiert die Finanzmärkte.

Zudem sieht das Trennbanken-Gesetz Sanierungs- und Abwicklungspläne für Kreditinstitute vor sowie Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleitungen von Banken und Versicherungen. Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Alle Fonds kommen unter Aufsicht
Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz kommen sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter unter Finanzaufsicht. Dazu gehören zum Beispiel offene Immobilienfonds, Hedgefonds oder Private Equity Fonds.

Hedgefonds dürfen künftig nicht mehr für private Anleger aufgelegt oder an sie verkauft werden. Damit werden Kleinanleger vor solchen besonders risikoreichen Finanzprodukten geschützt.

Extreme Börsen-Szenarien verhindern
Die Bundesregierung reduziert außerdem Gefahren und Missbräuche beim computergestützten Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen. Seit dem 14. Mai 2013 gilt für bislang nicht regulierte Händler eine Zulassungspflicht mit strengen Anforderungen.

Das Hochfrequenzhandelsgesetz soll extreme Szenarien mit gravierenden Kursschwankungen verhindern. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

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