Wirtschaftskriminalität besser bekämpfen
Compliance im Gesundheitswesen: SPD fordert, dass die Korruption im Gesundheitswesen generell unter Strafe gestellt wird
Antrag plädiert auch für die Einrichtung eines bundesweiten elektronischen "Korruptionsregisters"
(20.06.13) - Eine effektive Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität fordert die SPD. In einem Antrag (17/13087) werden dazu im Detail zahlreiche konkrete Vorschläge gemacht. U. a. verlangt die Fraktion eine Verschärfung des Tatbestands der Geldwäsche. Der Antrag plädiert auch für die Einrichtung eines bundesweiten elektronischen "Korruptionsregisters".
Korruption im Gesundheitswesen müsse generell unter Strafe gestellt werden, weshalb ein neuer und eigenständiger Straftatbestand gegen Korruption diesem Sektor zu schaffen sei. Eine solche Regelung solle einerseits Patienten vor medizinisch nicht begründeten Behandlungen bewahren und andererseits verhindern, dass "ehrliche Leistungserbringer" im Wettbewerb Nachteile wegen Bestechung und Bestechlichkeit haben. Zur besseren Bekämpfung von Wirtschaftsspionage soll nach dem Willen der SPD der Einsatz des Bundesnachrichtendienstes sowie des Verfassungsschutzes auf Bundes- und Länderebene geprüft werden. Untersucht werden müsse, ob für Unternehmen, die Opfer von Wirtschaftsspionage geworden sind, eine Meldepflicht gelten soll.
Der Antrag richtet an die Bundesregierung den Appell, ihre im Finanzverwaltungsgesetz verankerten Befugnisse zu nutzen, "um ein bundesweit gleichmäßiges Vorgehen der Finanzbehörden gegen Steuerhinterziehung zu erreichen".
Angemahnt wird eine Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems, das "sehr missbrauchsanfällig" sei. Aus Sicht der SPD ist das Ordnungswidrigkeitenrecht zu einer wirksamen Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität "nicht mehr zeitgemäß. Geprüft werden solle deshalb die Einführung eines "Unternehmensstrafrechts", das verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen müsse. Gesetzlich zu schützen seien die "Whistleblowers", also Leute, die Hinweise auf Wirtschaftskriminalität geben. Für diese Hinweisgeber müsse eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.