Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeitsbranche
Substitution von Stammbelegschaften durch Leiharbeiter: Entwicklung zeige sich derzeit "exemplarisch bei Schlecker"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Kleinen Anfrage zu den negativen Folgen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(18.01.10) - Wie sich die Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeitsbranche nach der Liberalisierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 2002 verändert haben, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Kleinen Anfrage (17/343) erfahren. Die Parlamentarier interessieren sich unter anderem für die Frage, wie die Bundesregierung die Substitution von Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bewertet.
Eine solche Entwicklung zeige sich derzeit "exemplarisch bei Schlecker", heißt es in der Anfrage mit dem Hinweis einer gewünschten Bewertung "insbesondere angesichts des dadurch ausgelösten Drucks auf die zunehmend prekären Löhne und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, der dadurch praktizierten Flucht aus Tarifbindung und Mitbestimmung und des dadurch ausgelösten zerstörerischen Unterbietungswettbewerbs zwischen Firmen innerhalb einer Branche"
Die Parlamentarier wollen zudem wissen, ob die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Fällen habe, "in denen Unternehmen seit Inkrafttreten des reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Beschäftigte der Stammbelegschaft entlassen und zeitgleich oder zeitnah Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in denselben oder anderen Unternehmensteilen eingesetzt haben".
Ob es die Bundesregierung angesichts der Vorgänge bei Schlecker und in vergleichbaren Fällen für notwendig halte, "das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so zu überarbeiten, dass eine Substitution von Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer mit der Folge einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in Zukunft ausgeschlossen wird", fragen die Parlamentarier darüber hinaus. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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