Keine Einführung der Pkw-Maut geplant
Auf europäischer Ebene will sich Deutschland für eine "deutliche Anhebung der Mindeststeuersätze auf Kraftstoffe" einsetzen
"Herstellung eines Finanzkreislaufs Straße" wird noch in der laufenden Legislaturperiode geprüft
(21.01.10) - Die neue Bundesregierung plant in dieser Wahlperiode keine Einführung einer Pkw- oder City-Maut. Dies bestätigt die Regierung in ihrer Antwort (17/370) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/172) über die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur des Bundes.
Aufgrund der eindeutigen Regelung im Koalitionsvertrag stelle sich auch nicht die Frage nach einer Erhöhung der Lkw-Maut. Ebenso hält die Regierung an der Mannheimer Akte fest, nach der keine Abgaben für die Beschiffung auf dem Rhein erhoben werden dürfen.
Eine Neuausrichtung der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) werde umfassend erörtert und geprüft. Ziel soll sein, "die Stabilität und Kontinuität der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung in der Zukunft zu sichern", heißt es in der Antwort.
Zudem werde die "Herstellung eines Finanzkreislaufs Straße", bei dem die Einnahmen aus der Lkw-Maut ausschließlich für die Bundesfernstraßen verwendet werden sollen, in der laufenden Legislaturperiode geprüft. Der Bund wird laut Regierungsangaben weiterhin den Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes gewährleisten, da eine ausschließliche Finanzierung durch Trasseneinnahmen momentan nicht möglich sei.
Auf europäischer Ebene wolle sich Deutschland weiterhin für eine "deutliche Anhebung der Mindeststeuersätze auf Kraftstoffe" einsetzen, um so die Praxis des Tanktourismus einzudämmen. Die Regierung plant nach eigenen Angaben keine Senkung der Energiesteuer. (Deutscher Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.