Regierung für Veröffentlichung klinischer Studien


Debatte über eine verpflichtende Registrierung und Veröffentlichung von klinischen Studien der Pharma- und Gesundheitsforschung
Auf die EudraCT-Datenbank haben derzeit ausschließlich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Arzneimittel-Agentur Zugriff


(15.01.10) - Die Bundesregierung will sich auf europäischer Ebene für die Bereitstellung klinischer Prüfdaten für die Öffentlichkeit einsetzen. Schon heute gebe es eine Registrierungspflicht für alle klinischen Prüfungen innerhalb der Europäischen Union in der so genannten EudraCT-Datenbank, die aber noch behördenintern sei, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/349) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/163).

"Dafür, dass ein Teil der Datenbank künftig auch öffentlich zugänglich sein wird, setzt sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auch auf europäischer Ebene ein", heißt es weiter. Konkret wirke das Ministerium in EU-Arbeitsgruppen zur Erarbeitung der erforderlichen EU-Leitlinien mit, "mit denen insbesondere die Datenfelder identifiziert und charakterisiert werden sollen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden".

Hintergrund der Kleinen Anfrage der Linksfraktion ist die Debatte über eine verpflichtende Registrierung und Veröffentlichung von klinischen Studien der Pharmaforschung und Gesundheitsforschung. Die Abgeordneten hatten sich auf eine Bewertung von drei Antidepressiva durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) bezogen, in die den Angaben zufolge erst auf öffentlichen Druck hin alle existierenden Studiendaten einbezogen werden konnten.

Die Regierung erläutert, die Datenbank EudraCT werde zentral durch die Europäische Behörde (EMEA) und lokal in den Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten verwaltet. Erfasst würden die Anträge, wesentliche Änderungen und die Beendigung der klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln. Zusätzlich könnten beispielsweise die Nachlieferung von Unterlagen, der Zeitpunkt der Genehmigung der klinischen Prüfung sowie die Gründe beim vorzeitigen Abbruch einer Studie hinterlegt werden.

Den größten Anteil machten jedoch die Angaben zur klinischen Prüfung selbst aus, etwa die Zielsetzung der Studie, Alter und Geschlecht der Studienteilnehmer und Studiendesign. Weiter heißt es, Verdachtsfälle unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen eines Prüfpräparats ("SUSARs") würden in einer anderen Datenbank, der Eudravigilanz-Datenbank, geführt, die über eine Schnittstelle mit der EudraCT-Datenbank verbunden sei.

In der Antwort führt die Regierung aus, dass auf die EudraCT-Datenbank derzeit ausschließlich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Arzneimittel-Agentur Zugriff hätten, "damit die Vertraulichkeit der Daten streng gewahrt bleibt und die legitimen Interessen von Sponsoren geschützt werden, was bei der Auswahl der öffentlich zugänglichen Informationen berücksichtigt werden muss". (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen