Koalition will Ratingagenturen haften lassen


Feste Verankerung von externen Ratings in Standards und Regulierungsvorschriften lockern
Einen umfassenden Wettbewerb im Ratingmarkt ermöglichen


(17.11.11) - Ratingagenturen sollen in Europa besser reguliert werden, und ihre Arbeit soll transparenter werden. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP fordern in einem gemeinsamen Antrag (17/7638), der auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand, die feste Verankerung von externen Ratings in Standards und Regulierungsvorschriften zu lockern. Diese feste Verankerung habe "zu einer übermäßigen, zum Teil auch mechanistischen Orientierung vieler Marktteilnehmer an externen Ratings und – damit verbunden – zu einer Vernachlässigung der eigenen Sorgfaltspflichten der Marktteilnehmer geführt", schreiben die Koalitionsfraktionen und stellen weiter fest: "Dadurch können abrupte Änderungen externer Ratings prozyklische Tendenzen im Finanzsystem verstärken und systemische Störungen verursachen."

Die Bundesregierung soll sich außerdem auf europäischer Ebene für Rahmenbedingungen einsetzen, die einen umfassenden Wettbewerb im Ratingmarkt ermöglichen. Der Markt werde von einer kleinen Zahl von Ratingagenturen dominiert. Um den Wettbewerb zu stärken, sollte die EU-Kommission "eine detaillierte Folgenabschätzung und eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung einer unabhängigen, privatwirtschaftlich finanzierten und organisierten Europäischen Ratingagentur durchführen, die als Vollanbieter alle wichtigen Ratingklassen (Staaten, Finanzinstitute, Unternehmen, strukturierte Finanzinstrumente) abdeckt". Allerdings heißt es in dem Antrag weiter, nur eine vom Staat unabhängige Ratingagentur habe Aussichten, vom Markt akzeptiert zu werden.

Weiterhin verlangen CDU/CSU- und FDP-Fraktion, einheitliche zivilrechtliche Haftungsregelungen sicherzustellen. Ratingagenturen sollten für die einheitliche und ordnungsgemäße Anwendung der ihren Ratings zugrunde liegenden Methodik rechenschaftspflichtig sein, besonders gegenüber den betroffenen Emittenten von Finanzinstrumenten, den Investoren und Kreditnehmern. Die letztendliche Verantwortung für die Investitionsentscheidungen müsse aber bei den Finanzmarktteilnehmern verbleiben, stellen Unions- und FDP-Fraktion fest. Die Haftung solle so ausgestaltet werden, "dass sie nicht das blinde Vertrauen der Marktteilnehmer auf die ‚Richtigkeit‘ des Ratings fördert". (Deutscher Bundestag: ra)


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