Umsetzung der Bildungsbündnisse
Grüne pochen auf Selbstverpflichtungen zur nationalen Umsetzung der UN-Behindertenkonvention
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf würden noch immer überwiegend keine inklusiven Einrichtungen besuchen
(17.08.12) - Nach dem Nationalen Aktionsplan der Deutschen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/10258). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention bei der Umsetzung der Bildungsbündnisse, beim Hochschulpakt oder bei der Qualitätsoffensive Lehrerbildung berücksichtigt hat. Außerdem fragt die Fraktion, in welchem Umfang Mittel aus dem Ganztagsschulprogramm der früheren rot-grünen Bundesregierung "Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung" (IZBB) für Barrierefreiheit und Inklusion genutzt worden sind.
Die Grünen bemängeln, dass im Schulbereich Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf noch immer überwiegend keine inklusiven Einrichtungen besuchen, also Schulen oder Hochschulen, an denen auch Kinder und Studierende ohne Behinderungen oder andere Einschränkungen lernen.
Im Schuljahr 2010/2011 wurden laut Kleiner Anfrage 79 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen unterrichtet. Damit sei der Anteil innerhalb von zehn Jahren lediglich um neun Prozent gesunken. Von den gut 53.000 Jugendlichen, die 2010 die Schule ohne Abschluss verließen, kämen 57,1 Prozent von Förderschulen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).