Mehr Datenschutz und Rechtssicherheit
SPD-Fraktion will "europäische Harmonisierung im Datenschutz auf hohem Niveau"
Aber: Eine Vereinheitlichung der Datenschutzregelungen auf europäischer Ebene aufgrund der besonderen Sensibilität von Daten nicht immer angebracht
(16.11.12) - Die SPD-Fraktion will eine "europäische Harmonisierung im Datenschutz auf hohem Niveau sicherstellen". In einem Antrag (17/11144) wertet sie den Vorschlag der EU-Kommission für eine Datenschutz-Grundverordnung als "Chance, die genutzt werden muss, um innerhalb Europas einen besseren Datenschutz sowie mehr Rechtssicherheit zu erreichen". Gleichzeitig dürften durch die Verordnung nicht die durch das Bundesverfassungsgericht geschaffenen Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ausgehöhlt und verwässert werden, heißt es in der Vorlage.
Darüber hinaus gebe es Bereiche wie etwa beim Beschäftigtendatenschutz oder den Gesundheitsdaten, in denen eine Vereinheitlichung der Datenschutzregelungen auf europäischer Ebene aufgrund der besonderen Sensibilität von Daten und der nationalen Besonderheiten nicht angebracht sei.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag unter aufgefordert, im Europäischen Rat auf zahlreiche Ziele im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung hinzuwirken, so beispielsweise darauf, dass bei den Verhandlungen über die Grundverordnung "die Datenschutzprinzipien wie die Gebote der Direkterhebung, der Datensparsamkeit, der Datenvermeidbarkeit, der Transparenz, der Zweckbindung, der Erforderlichkeit gewährleistet werden".
Ferner sollen nach dem Willen der SPD-Fraktion die Mitgliedstaaten auch über die Verordnung hinaus gehende Rechte für Betroffene gewähren dürfen und der "Schutz sonstiger öffentlicher Interessen konkreter gefasst" werden. Zudem wollen die Sozialdemokraten unter anderem die Unabhängigkeit der nationalen und europäischen Datenschutzbeauftragten gewährleistet sehen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.