Grundrechtseingriff nur durch öffentliche Hand
Die Linke will "Privatisierung der öffentlichen Sicherheit" rückgängig machen"
Staatliches Gewaltmonopol werde vom Gesetzgeber selbst zugunsten kommerzieller Interessen aufgeweicht
(15.11.12) - Die Fraktion Die Linke dringt darauf, die "Privatisierung der öffentlichen Sicherheit" rückgängig zu machen. In einem Antrag (17/10810) verweist sie darauf, dass zunehmend eine "Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf private Wach- und Sicherheitsdienste" stattfinde. "Öffentliche Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben werden privatisiert, das staatliche Gewaltmonopol wird vom Gesetzgeber selbst zugunsten kommerzieller Interessen aufgeweicht", schreiben die Abgeordneten.
Im Rahmen von "Public-Private-Partnerships" und "Police-Private-Partnerships" würden dabei private Sicherheitsunternehmen "in eigentlich dem Staate vorbehaltenen Aufgabenbereichen eingesetzt, die Staatsquote bei Personal und Dienstleistungen abgesenkt".
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, "eine Politik zu verfolgen, die die Staatsquote in den Bereichen der öffentlichen Sicherheit erhöht". Vordringlich solle dies im Bereich der Bahn und Flughäfen in den sicherheitsrelevanten Bereichen sichergestellt werden. Auch soll die Regierung laut Vorlage unter anderem bereits in Kraft getretene Gesetze, "die es privaten Sicherheitsdiensten gestatten, Maßnahmen vorzunehmen, welche in Grundrechte eingreifen", dahingehend ändern, "dass solche Maßnahmen wieder primär durch die öffentliche Hand ausgeführt werden". (Deutscher Bundestag: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).