Rechnungshof gegen EPSAS-Initiative


Das Ziel, durch EPSAS EU-weit eine bessere Haushaltsüberwachung gewährleisten zu können, um so etwa zur Vermeidung künftiger Staatsschuldenkrisen beizutragen, geht laut Rechnungshof am Kern des Problems vorbei
Deutsche Bundesregierung soll eine verbindliche Einführung von EPSAS in der Bundesrepublik verhindern

22. Juni 2025

Der Bundesrechnungshof (BRH) stellt sich gegen die Initiative der Europäischen Kommission zur Einführung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (EPSAS) in den Mitgliedsstaaten der EU. EPSAS soll dabei auf der doppelten Buchführung mit Periodenabgrenzung (Doppik) basieren und für alle staatlichen Ebenen verbindlich gelten. In einem Bericht, der als Unterrichtung (19/60) vorliegt, fordert der BRH von der Bundesregierung daher, eine verbindliche Einführung von EPSAS in der Bundesrepublik zu verhindern.

Der BRH hält das EPSAS-Projekt schon im Grundsatz für wenig sinnvoll. Das Ziel, durch EPSAS EU-weit eine bessere Haushaltsüberwachung gewährleisten zu können, um so etwa zur Vermeidung künftiger Staatsschuldenkrisen beizutragen, geht laut Rechnungshof am Kern des Problems vorbei. Es bestehe in der EU kein "Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem": "Im Zweifel mangelt es also nicht an qualitativ hochwertigen Finanzdaten, sondern an einer soliden Haushaltspolitik und einer konsequenten Durchsetzung der europäischen Fiskalregeln. Beides lässt sich nicht durch ein wie auch immer geartetes Rechnungslegungssystem erzwingen", schreibt der Rechnungshof.

Zudem sieht der BRH die Schätzungen der Kommission zu den Kosten der Einführung als nicht belastbar an. Laut dem Bericht beziffert die Kommission die Kosten der EPSAS-Einführung in der Bundesrepublik mit bis zu 3,1 Milliarden Euro. "Die tatsächlichen finanziellen Belastungen dürften aus Sicht des Bundesrechnungshofes höher ausfallen", schließt hingegen der Rechnungshof.

Der Bundesrechnungshof geht zudem davon aus, dass der deutsche Haushaltsgesetzgeber sein Budgetrecht selbst bei der Einführung von EPSAS weiterhin im kameralen System ausüben würde. Ein parallel betriebenes doppisches System brächte also faktisch keinen Nutzen, argumentiert der Rechnungshof. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.01.18
Home & Newsletterlauf: 16.02.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen