Rechnungshof gegen EPSAS-Initiative


Das Ziel, durch EPSAS EU-weit eine bessere Haushaltsüberwachung gewährleisten zu können, um so etwa zur Vermeidung künftiger Staatsschuldenkrisen beizutragen, geht laut Rechnungshof am Kern des Problems vorbei
Deutsche Bundesregierung soll eine verbindliche Einführung von EPSAS in der Bundesrepublik verhindern



Der Bundesrechnungshof (BRH) stellt sich gegen die Initiative der Europäischen Kommission zur Einführung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (EPSAS) in den Mitgliedsstaaten der EU. EPSAS soll dabei auf der doppelten Buchführung mit Periodenabgrenzung (Doppik) basieren und für alle staatlichen Ebenen verbindlich gelten. In einem Bericht, der als Unterrichtung (19/60) vorliegt, fordert der BRH von der Bundesregierung daher, eine verbindliche Einführung von EPSAS in der Bundesrepublik zu verhindern.

Der BRH hält das EPSAS-Projekt schon im Grundsatz für wenig sinnvoll. Das Ziel, durch EPSAS EU-weit eine bessere Haushaltsüberwachung gewährleisten zu können, um so etwa zur Vermeidung künftiger Staatsschuldenkrisen beizutragen, geht laut Rechnungshof am Kern des Problems vorbei. Es bestehe in der EU kein "Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem": "Im Zweifel mangelt es also nicht an qualitativ hochwertigen Finanzdaten, sondern an einer soliden Haushaltspolitik und einer konsequenten Durchsetzung der europäischen Fiskalregeln. Beides lässt sich nicht durch ein wie auch immer geartetes Rechnungslegungssystem erzwingen", schreibt der Rechnungshof.

Zudem sieht der BRH die Schätzungen der Kommission zu den Kosten der Einführung als nicht belastbar an. Laut dem Bericht beziffert die Kommission die Kosten der EPSAS-Einführung in der Bundesrepublik mit bis zu 3,1 Milliarden Euro. "Die tatsächlichen finanziellen Belastungen dürften aus Sicht des Bundesrechnungshofes höher ausfallen", schließt hingegen der Rechnungshof.

Der Bundesrechnungshof geht zudem davon aus, dass der deutsche Haushaltsgesetzgeber sein Budgetrecht selbst bei der Einführung von EPSAS weiterhin im kameralen System ausüben würde. Ein parallel betriebenes doppisches System brächte also faktisch keinen Nutzen, argumentiert der Rechnungshof. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.01.18
Home & Newsletterlauf: 16.02.18



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