Gesundheitsprogramm im Ausschuss umstritten


Gesundheitsforschung soll von 2011 bis 2014 mit rund 5,5 Milliarden Euro gefördert werden
Bundesregierung: Forschungsprogramme und die Verteilung von Geldern seien "souveräne Entscheidungen der Wissenschaft


(16.02.11) - Medizinische Forschung soll schneller beim Patienten ankommen. Das ist eines der Ziele des im Dezember 2010 von der Deutschen Bundesregierung verabschiedeten Gesundheitsforschungsprogramms, das im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vorgestellt wurde.

Wie aus dem Programm hervorgeht, soll die Gesundheitsforschung von 2011 bis 2014 mit rund 5,5 Milliarden Euro gefördert werden. Schwerpunkte sind die Erforschung von Volkskrankheiten, individualisierte Medizin, Präventions- und Ernährungsforschung, Versorgungsforschung, Gesundheitswirtschaft und Gesundheitsforschung in globaler Kooperation. Wie eine Regierungsvertreterin im Ausschuss erläuterte, soll das Zusammenspiel von Universitäten und außeruniversitärer Forschung mit der Gründung von sechs deutschen Zentren für Gesundheitsforschung gefördert werden. Bislang seien 27 Standorte in der Diskussion, auf die sich die Zentren verteilen.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte das Programm als Maßnahme, "von der unser Land profitieren wird". Sie wollte wissen, ob man im Bereich der Prävention auf die Unterstützung der Länder angewiesen sei – etwa in Schulen und Kindergärten, in denen Bewegung und Ernährung eine Rolle spielten.

Auch die individualisierte Medizin sei ein wichtiges Feld, betonte die FDP-Fraktion. Sie wollte zudem wissen, wie der Finanzfluss zwischen den Zentren erfolgen soll.

Die SPD-Fraktion befürwortete den im Programm vorgesehenen Stellenwert der Erforschung seltener Krankheiten. Dennoch seien ihre Erwartungen nicht erfüllt worden. “Neben der Situationsanalyse bleibt das Programm eher nebulös", kritisierte die Fraktion. Es fehlten Maßnahmen und Projektideen, etwa im Bereich Versorgungsforschung.

Ähnliche Kritik äußerte die Fraktion Die Linke. Zwar unterstütze man die genannten Schwerpunkte, jedoch frage man sich, welche konkreten Schritte gegangen werden sollen. Zudem bleibe unklar, wie sich die Milliardensumme zwischen den Schwerpunkten verteilen werde.

Forschungsprogramme und die Verteilung von Geldern seien "souveräne Entscheidungen der Wissenschaft", hieß es von Seiten der Regierung. Das Forschungsprogramm ermögliche Schwerpunkte, nationale Strategien und die dringend notwendige Konzentration.

Wie die Konzentrationsidee umgesetzt werden soll bei 27 Standorten, fragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es dränge sich der Eindruck auf, der Bund stecke Geld in die Forschung, weil die Länder dies nicht mehr leisten könnten. Man müsse sich fragen, ob die Forschungsstrukturen nicht insgesamt "auf den Prüfstand" gehörten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen