Diskriminierung und sexuelle Identität
Rechtsausschuss: Koalitionsmehrheit gegen Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in das Grundgesetz
Opposition: Ein ausdrückliches Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund der sexueller Identität im Grundgesetz schaffe Klarheit für den Gesetzgeber
(16.02.11) - Im Rechtsausschuss ist der Versuch gescheitert, die sexuelle Identität in das Grundgesetz einzufügen. Die Koalitionsfraktionen lehnten mit ihrer Mehrheit sämtliche parlamentarischen Initiativen der Opposition ab (SPD: 17/472, Linksfraktion: 17/254, Bündnis 90/Die Grünen:17/88).
Die SPD hatte es zuvor es als "dringend" notwendig bezeichnet, dass das Problem gelöst werden müsse. Der Bundestag sei hierbei aufgerufen. Auch die Linksfraktion bezeichnete die dafür vorgesehene Grundgesetzänderung als eine "Symbolwirkung", die dringend notwendig wäre. SPD, Linksfraktion und Grüne hätten angestrebt, dass Artikel 3 ("Gleichheit vor dem Gesetz") nach den Wörtern "wegen seines Geschlechtes" einen entsprechenden Formulierung "wegen seiner sexuellen Identität" enthält.
Zur Begründung hätten die drei Oppositionsfraktionen angeführt, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen seien in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Ein ausdrückliches Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schaffe Klarheit für den Gesetzgeber.
CDU/CDU und FDP betonten, man sei im Ziel völlig einig. Die Anhörung habe jedoch gezeigt, dass eine Änderung des Grundgesetzes nicht erforderlich sei. Man sei deshalb nicht bereit, eine "Symbolpolitik", wie sie von den drei Oppositionsfraktionen aufgeführt werde, mitzumachen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.