Diskriminierung und sexuelle Identität


Rechtsausschuss: Koalitionsmehrheit gegen Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in das Grundgesetz
Opposition: Ein ausdrückliches Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund der sexueller Identität im Grundgesetz schaffe Klarheit für den Gesetzgeber


(16.02.11) - Im Rechtsausschuss ist der Versuch gescheitert, die sexuelle Identität in das Grundgesetz einzufügen. Die Koalitionsfraktionen lehnten mit ihrer Mehrheit sämtliche parlamentarischen Initiativen der Opposition ab (SPD: 17/472, Linksfraktion: 17/254, Bündnis 90/Die Grünen:17/88).

Die SPD hatte es zuvor es als "dringend" notwendig bezeichnet, dass das Problem gelöst werden müsse. Der Bundestag sei hierbei aufgerufen. Auch die Linksfraktion bezeichnete die dafür vorgesehene Grundgesetzänderung als eine "Symbolwirkung", die dringend notwendig wäre. SPD, Linksfraktion und Grüne hätten angestrebt, dass Artikel 3 ("Gleichheit vor dem Gesetz") nach den Wörtern "wegen seines Geschlechtes" einen entsprechenden Formulierung "wegen seiner sexuellen Identität" enthält.

Zur Begründung hätten die drei Oppositionsfraktionen angeführt, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen seien in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Ein ausdrückliches Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schaffe Klarheit für den Gesetzgeber.

CDU/CDU und FDP betonten, man sei im Ziel völlig einig. Die Anhörung habe jedoch gezeigt, dass eine Änderung des Grundgesetzes nicht erforderlich sei. Man sei deshalb nicht bereit, eine "Symbolpolitik", wie sie von den drei Oppositionsfraktionen aufgeführt werde, mitzumachen. (Deutscher Bundestag: ra)


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