Schutz bei Restschuldversicherungen
Effektiver Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen
Restschuldversicherungen Verbraucher davor schützen, im Fall von Krankheit, Tod oder Arbeitslosigkeit ihre Kreditraten nicht zahlen zu können
Der Deutsche Bundestag soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auffordern, den Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen per Gesetz effektiver zu schützen. Ein entsprechender Entwurf soll dem Antrag der Fraktion (19/14386) zufolge einen Deckel von 1,5 Prozent bezogen auf die Restschuldversicherungsbeiträge vorsehen und sich auf sämtliche Zuwendungen vom Versicherer an das vermittelnde Kreditinstitut beziehen.
Weiter soll er unter anderem eine zeitliche Entkoppelung von mindestens einer Woche zwischen dem tatsächlichen Zustandekommen vom Kredit- und vom Restschuldvertrag vorsehen, die Kreditfinanzierung der Restschuldversicherung untersagen, für Kostentransparenz sorgen und verbindliche sanktionsbewehrte Mindeststandards für alle Vermittler von Restschuldversicherungen vorsehen. Zur Begründung schreiben die Antragsteller unter anderem, Untersuchungen zeigten, dass es sich bei Restschuldversicherungen oft um überteuerte, teilweise nicht passende Produkte handelt, über deren Kosten und Konditionen die Verbraucher kaum aufgeklärt würden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.11.19
Newsletterlauf: 15.01.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.