7. Urheberrechts-Konferenz in Berlin


Staatsministerin Grütters: "Leistungsschutzrecht und Verlegerbeteiligung jetzt zügig umsetzen!"
"Nicht warten, bis auch der letzte Artikel der Richtlinie soweit diskutiert ist, dass er umgesetzt werden kann"



Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte in ihrer Keynote in der Akademie der Künste bei einer Fachkonferenz der Initiative Urheberrecht, bei der die Perspektiven der Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform in deutsches Recht diskutiert wurden: "Ein eigenes Leistungsschutzrecht unterstützt Presseverleger bei der Durchsetzung ihrer Rechte und hilft so dabei, journalistische Qualität zu finanzieren und die Vielfalt freier, unabhängiger Medien zu erhalten. Wir müssen Leistungsschutzrecht und Verlegerbeteiligung jetzt zügig umsetzen: am besten indem wir beide vorziehen. Hier geht es um journalistische Qualität und mediale Vielfalt, und damit um den Kern unseres demokratischen Selbstverständnisses", sagte die Staatsministerin. Nur mit der Verlegerbeteiligung könne die seit Jahrzehnten bewährte Praxis der engen Zusammenarbeit zwischen Autorinnen und Autoren und Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften innerhalb eines klaren Rechtsrahmens fortgesetzt werden, so Grütters. "Das ist nicht zuletzt für kleinere Verlage unabdingbar, die aufgrund der Rechtsprechung noch immer mit massiven finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Deshalb können wir damit nicht warten, bis auch der letzte Artikel der Richtlinie soweit diskutiert ist, dass er umgesetzt werden kann."

Die Richtlinie bietet Kultureinrichtungen neue Möglichkeiten. So hob die Staatsministerin in ihrer Rede die Regelungen zu den vergriffenen Werken hervor, die künftig kulturelles Erbe -umfassender und deutlicher als bisher - digital sichtbarer machen. "Wo Menschen nicht zu unseren Kulturschätzen kommen, weil die Wege in die Kulturtempel zu weit oder Hemmschwellen welcher Art auch immer zu groß sind, kommen die Kulturschätze digitalisiert zu den Menschen – und wecken sicherlich vielfach auch das Interesse am authentischen Ort und am Original."

Monika Grütters erläuterte in ihrer Keynote auch verschiedene Nutzungsszenarien für digitale Technologien in Museen, die aus dem Kulturhaushalt gefördert werden. Ein schönes Beispiel sei das Projekt "museum4punkt0", das mit Apps und digitalen Erzählformaten, mit Cyberbrillen und Virtual Reality Labs "mehr junge Leute in die Museen locken und auch Menschen für Kunst und Kultur begeistern kann, die man bisher noch viel zu selten in Museen trifft."

Abschließend würdigte die Staatsministerin die Reform der Urheberrechtsrichtlinie als einen "Meilenstein europäischer Demokratiegeschichte". Das gesetzgeberische Update des Urheberrechts auf europäischer Ebene sei insgesamt geglückt. "Das zeigt, dass wir es nicht den IT-Konzernen überlassen, Rahmen und Regeln des demokratischen Diskurses zu setzen, sondern Rechte schützen und Pflichten durchsetzen, die für den Fortbestand einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unverzichtbar sind." (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.11.19
Newsletterlauf: 13.01.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen