Nachhaltigkeit auf dem Finanzmarkt
Den Finanzplatz Europa zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit machen
Nachhaltige Geldanlagen für die Anleger sollen attraktiver werden
Der Finanzmarkt soll strikt auf Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet und der Finanzplatz Europa zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/14219). Darin heißt es, ein rechtzeitiges Umsteuern habe einen zweifachen Nutzen: "Die fossilen Energieträger bleiben im Boden und Finanzkapital fließt in zukunftsträchtige Technologien, anstatt einem erheblichen Bewertungsrisiko ausgeliefert zu sein." Derzeit seien Milliardenbeträge auf den Finanzmärkten in Unternehmen investiert, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Ausbeutung und der Nutzung fossiler Ressourcen beruhe. Die Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur setzte jedoch eine umfassende Dekarbonisierung der Wirtschaft voraus.
Zu den Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gehört, dass alle mit der Klimakrise in Zusammenhang stehenden Risiken im Risikomanagement aller Finanzmarktakteure angemessen berücksichtigt werden. Der deutsche und der europäische Finanzmarkt sollen zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit gemacht werden: Dazu sollen neben grünen, also nachhaltigen, auch klima- und umweltschädliche Wirtschaftstätigkeiten sowie Abstufungen von Nachhaltigkeit definiert werden. Außerdem soll eine Liste von Ausschlusskriterien etabliert werden, in der festgelegt wird, was unter keinen Umständen als nachhaltig gewertet werden könne. Als Beispiele werden Atomkraft und fossile Energien genannt. Für alle Anlageportfolios des Bundes soll das Divestment aus fossilen Energien sichergestellt werden.
Nachhaltige Geldanlagen für die Anleger sollen attraktiver werden. Gefordert wird zudem ein Bürgerfonds für die zusätzliche Altersvorsorge als Basisprodukt, dessen Anlageportfolio sich an umfassenden und verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien ausrichtet. Auch hier sollen Investitionen in fossile Energieunternehmen ausgeschlossen sein. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.11.19
Newsletterlauf: 15.01.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.