Erdgasförderung mittels Fracking
Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen: Linke fordern Verbot von Fracking
Die Linksfraktion begründet ihren Vorstoß mit "den zahlreichen negativen Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt", die mit Fracking verbunden seien
(10.06.15) - Die Linksfraktion will die umstrittene ausnahmslos verbieten. In einem Antrag (18/4810) fordert sie die Bundesregierung auf, durch eine Änderung im Bundesberggesetz sicherzustellen, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mit dieser Methode ohne Ausnahme verboten wird. Unternehmen, die eine Aufsuchungserlaubnis für Schiefergas- oder Schieferölvorkommen erteilt bekommen hätten, sollten verpflichtet werden, innerhalb von sechs Monaten nachzuweisen, dass eine Förderung auch ohne Fracking oder vergleichbar gefährlichen Techniken möglich ist. Könne ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, sollte die Aufsuchungserlaubnis widerrufen werden.
Die Linksfraktion begründet ihren Vorstoß mit "den zahlreichen negativen Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt", die mit Fracking verbunden seien. Dazu zählten insbesondere die Verunreinigung von Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, Methan oder Lagerstättenwasser. Vom Umweltbundesamt sowie der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebene Studien hätten erneut deutlich gemacht, dass "die Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen" nicht sicher ausgeschlossen werden könne. Außerdem verweist die Fraktion auf eine "miserable Klimabilanz" von Erdgas aus gefrackten unkonventionellen Lagerstätten sowie eine hohe Luft- und Lärmbelastung für die Anwohner. Durch Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser in so genannte Versenkbohrungen bestehe darüber hinaus die Gefahr von Erdbeben.
Von einem Fracking-Verbot in den im April 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfen (18/4713; 18/4714) könne keine Rede sein, kritisieren die Linken-Abgeordneten. "Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus", urteilen sie. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.