Anti-Streik-Paragraphen abschaffen
Linksfraktion will Gewerkschaften im Arbeitskampf stärken
Die Linke kritisiert, dass durch die Gesetzesänderung 1986 das Kurzarbeitergeld für diese "kalt Ausgesperrten" weggefallen sei
(08.05.12) - Die Fraktion Die Linke möchte den "Anti-Streik-Paragraphen" abschaffen. In einem Antrag (17/9062 (neu)) fordert sie die Bundesregierung auf, Paragraph 160 (bis 31. März 2012: Paragraph 146) des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) durch den früheren Paragraph 116 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) in der Fassung von 1969 zu ersetzen. Paragraph 160 SGB III regelt den Anspruch auf Arbeitslosengeld von Beschäftigten, die mittelbar von einem Arbeitskampf betroffen sind.
Die Linksfraktion kritisiert, dass durch die Gesetzesänderung 1986 das Kurzarbeitergeld für diese "kalt Ausgesperrten" weggefallen sei. Damit sei den Arbeitgebern "neben der Aussperrung im Streikgebiet, der sogenannten heißen Aussperrung, ein weiteres Kampfmittel gegeben, um die Gewerkschaften in ihren Streikmöglichkeiten zu beschneiden".
Durch die vorgeschlagene Änderung werde die Gesetzesänderung rückgängig gemacht, "kalt Ausgesperrte" würden wieder Kurzarbeitergeld erhalten. Laut Antrag ist besonders die IG Metall vom Paragraph 160 SGB III betroffen, da die von ihr organisierten Branchen stark wirtschaftlich verflochten seien. (Deutscher Bundestag: ra)
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