Mobbing an Forschungseinrichtungen


Mobbing-Anschuldigungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Gravierende Anschuldigungen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten, Mobbing-Vorwürfen, Machtmissbrauch und anderen Vorwürfen



In einer Kleinen Anfrage (19/13751) möchte die FDP-Fraktion Auskunft zu Mobbing-Anschuldigungen in außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AuFs) erhalten. Die Abgeordneten greifen unter anderem ein Statement des Direktors der Max-Planck-Gesellschaft zu einem Mobbing-Fall auf und unterstreichen, dass der nach 20 Jahren neu gefasste und seit dem 1. August 2019 geltende Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zwar für künftige Fälle herangezogen werden kann, jedoch noch nicht für die Fälle gilt, die sich zuvor ereignet hatten und auf die sich eine frühere Kleine Anfrage FDP-Fraktion (19/11732) bezogen habe.

In ihrer Antwort (19/12165) ziehe sich die Bundesregierung mehrfach auf den Hinweis zurück, dass die dort angesprochenen Angelegenheiten den jeweiligen Aufsichtsgremien der AuF oblägen. Dabei gehörten eben diesen Aufsichtsgremien auch Vertreter der Bundesregierung an. Im Rahmen der Ausübung der Ämter der Regierung in den entsprechenden Gremien müsse daher eine genauere Auskunft möglich sein.

Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung das Vorgehen innerhalb der Max-Planck-Gesellschaft beurteilt. Ferner fragen sie, was genau sich aus Sicht der Bundesregierung durch den neu gefassten Kodex der DFG gegenüber der bisherigen Praxis ändert. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob aus Sicht der Bundesregierung das rechtsstaatliche Prinzip gewährleistet ist, wenn 34 Mobbing-Fälle der vergangenen fünf Jahre unter unzureichenden Regelwerken bearbeitet worden seien. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 29.11.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen