Kritik am Brennstoffemissionshandelsgesetz


Mit einem Gesetzentwurf über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden
Ab 2026 sollen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden - Der Mindestpreis soll dann 35 Euro und der Höchstpreis 60 Euro betragen

3. April 2025

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (19/14949) Änderungen gefordert. Die Länderkammer schlägt vor, die Regeln für den geplanten CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr zu vereinfachen. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dürfe aufgrund des zusätzlichen Bürokratieaufwands nicht beeinträchtigt werde. Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, seien von einem nationalen CO2-Preis auszunehmen, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Kosten aus dem Erwerb der Zertifikate nicht durch höhere Brennstoffpreise undifferenziert an alle Abnehmer weitergegeben werden.

Weiter fordern die Länder die Bundesregierung auf, ab dem 1. Januar 2021 Maßnahmen zur Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen und zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu treffen. Dies solle über eine kostenfreie Zuteilung der Emissionszertifikate oder Kompensationszahlungen erfolgen.

Mit dem Gesetzentwurf über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden. Der Emissionshandel führe zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben, zu einem Preis auf CO2. Dieser soll mit zehn Euro pro Tonne starten und bis 2025 stufenweise auf 35 Euro pro Tonne steigen. Ab 2026 sollen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Mindestpreis soll dann 35 Euro und der Höchstpreis 60 Euro betragen. Das nationale Emissionshandelssystem erfasst die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel.

Der Regierungsentwurf soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen werden. Der wortgleiche Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/14746) befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren. (Bundesrat: ra)

eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 04.12.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen