Kaum Geldwäschemeldungen bei Gold


Meldepflichten für den Kauf von Edelmetallen
Handel mit Gold sei aufgrund seiner beliebigen Stückelung von Transaktionen ohne Wertverlust und die hohe Akzeptanz als Zahlungsmittelersatz besonders anfällig für Geldwäsche




Von den im vergangenen Jahr erfolgten 77.252 Meldefällen für Geldwäsche beziehungsweise Terrorismusfinanzierung hatten 175 Verdachtsmeldungen einen Bezug zu Edelmetallen. Dennoch erachtet die Bundesregierung eine Herabsetzung des Schwellenbetrages für die nach dem Geldwäschegesetz erforderliche Identifizierung des Vertragspartners für Pflichten im Risikomanagement für erforderlich, wie sie in ihrer Antwort (19/12969) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12443) erklärt.

Diese hatte wissen wollen, warum anonyme Edelmetallgeschäfte in Zukunft nur noch bis zu einer Höchstgrenze von 2.000 Euro statt bisher 10.000 Euro getätigt werden dürfen. Die Bundesregierung hält die Regelung insbesondere für erforderlich, um mögliche Umgehungsgeschäfte und die künstliche Aufsplittung von Transaktionen zu unterbinden.

Der Handel mit Gold sei aufgrund seiner beliebigen Stückelung von Transaktionen ohne Wertverlust und die hohe Akzeptanz als Zahlungsmittelersatz besonders anfällig für Geldwäsche, heißt es in der Antwort weiter. Mit der Herabsetzung werde ein Schwellenbetrag gewählt, bei dem davon auszugehen sei, dass für Scheideanstalten und Händler eine künstliche Verkleinerung des Abgabegewichts mit dem Ziel des Unterschreitens der Schwelle wirtschaftlich unattraktiv erscheine. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 29.11.19



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