Hausärztliche Versorgung & Vertragsfreiheit


Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen legt Gutachten vor
Tatsache, dass sich die Ärzte bei der hausarztzentrierten Versorgung der Beitragssatzstabilität unterwerfen müssten, schränke die Vertragsfreiheit ein


(03.09.12) - Bei besonderen Verträgen im Gesundheitswesen wie etwa der hausärztlichen Versorgung sollte es in Zukunft mehr Vertragsfreiheit und weniger staatliche Regulierung geben. Dafür plädiert der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Sondergutachten 2012, das die Bundesregierung als Unterrichtung (17/10323) vorgelegt hat und das den Titel "Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung" trägt.

Darin kritisieren die sieben Sachverständigen unter Vorsitz von Prof. Eberhard Wille unter anderem, dass der Gesetzgeber die Krankenkassen bei der hausarztzentrierten Versorgung zu einem Angebot verpflichtet, viele Vertragsinhalte beispielsweise hinsichtlich der Vergütung aber bereits vorgegeben zu haben. Die Tatsache, dass sich die Ärzte bei der hausarztzentrierten Versorgung der Beitragssatzstabilität unterwerfen müssten, schränke zudem die Vertragsfreiheit ein, schreiben die Experten in ihrem Gutachten. Die Sachverständigen schlagen für eine

Verbesserung des Vertragswettbewerbs "ein funktionierendes Verfahren zur Bereinigung der ambulanten ärztlichen Vergütung" vor. Die bestehenden Verfahren, erklären die Sachverständigen, seien teilweise nicht wettbewerbsneutral gestaltet. (Deutscher Bundestag: ra)


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