Aktionsplan gegen Sexismus abgelehnt


Unionsfraktion argumentierte, die Koalition habe in der laufenden Legislaturperiode bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen gegen Sexismus und für die Gleichstellung von Frauen auf den Weg gebracht
Sexismus und die Ungleichbehandlung von Frauen müssen auch in der kommenden Legislaturperiode konsequent bekämpft werden



Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung nach einem bundesweiten Aktionsplan gegen Sexismus im Familienausschuss gescheitert. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD lehnte der Ausschuss den entsprechenden Antrag (18/8723) gegen das Votum der Linken und Bündnis/Die Grünen ab.

Aus den Reihen der Linksfraktion hieß es, dass gesamtgesellschaftliche Problem des Sexismus reiche von der ungleichen Bezahlung aufgrund des Geschlechts bis hin zu sexistischer Werbung. Deshalb müsse die Bekämpfung von Sexismus entsprechend breit angelegt sein. Hierbei sei auch staatliches Handeln gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes gefordert. Die Linksfraktion verwies zudem darauf, dass auch die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses den Antrag mehrheitlich unterstützt hätten.

Die Unionsfraktion argumentierte, die Koalition habe in der laufenden Legislaturperiode bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen gegen Sexismus und für die Gleichstellung von Frauen auf den Weg gebracht, zum Beispiel durch die Reform des Sexualstrafrechts, die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates, die Einrichtung des Hilfetelefons für Frauen oder das Gesetz zur Transparenz von Entgeltstrukturen. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben einen Plan, wir brauchen keinen", hieß es von Seiten der CDU/CSU.

Die Grünen hingegen schlossen sich der Forderung und der Argumentation der Linken an. Die Behauptung, die Koalition habe ihre Hausaufgaben gemacht, zeige lediglich, dass die Union nicht bereit sei, an einer konstruktiven Lösung des Problems Sexismus zu arbeiten.

Auch die SPD verwies auf die Politik der Koalition in den vergangenen vier Jahren. Trotzdem sei man der Linksfraktion "dankbar" für den ihren Antrag. Auch wenn die Koalition "viel erreicht" habe, müsse Sexismus und die Ungleichbehandlung von Frauen auch in der kommenden Legislaturperiode konsequent bekämpft werden. Allerdings sei der Sexismus-Begriff im Antrag der Linken zu ungenau definiert. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 19.07.17



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen