Cum/Ex-Abschlussbericht vorgelegt


4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex): Insbesondere sollten die Ursachen der Entstehung dieser Cum/Ex-Geschäfte und ihre Entwicklung untersucht und geklärt werden
Zusammenwirken von Kapitalmarktteilnehmern zum Betrug des Fiskus:
Der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesfinanzministerium, könnten keine Vorwürfe gemacht werden



Der 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex) hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. Der Ausschussvorsitzende Hans-Urich Krüger (SPD) übergab das rund 800 Seiten umfassende Dokument (18/12700) im Beisein der Obleute der Fraktionen an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Darin sind zwei Sondervoten der Linken und der Grünen enthalten, auf deren Initiative das Gremium im Februar 2016 eingesetzt worden war.

Auftrag des Ausschusses war die Untersuchung von Gestaltungsmodellen sogenannter Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen um den Dividendenstichtag, die auf eine mehrfache Erstattung beziehungsweise Anrechnung von Kapitalertragsteuer gerichtet waren, obwohl die Steuer nur einmal bezahlt wurde.

Insbesondere sollten die Ursachen der Entstehung dieser Cum/Ex-Geschäfte und ihre Entwicklung untersucht und geklärt werden, ob und wenn ja, wann - rechtzeitig - geeignete Gegenmaßnahmen von Stellen des Bundes ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung in diesem Zusammenhang trug.

Der Abschlussbericht kommt zu dem Schluss, dass der Ausschuss nicht erforderlich gewesen ist. Alle Vorwürfe seien widerlegt, mit denen dessen Einsetzung begründet wurde. Das Gremium habe die Überzeugung gewonnen, so der Bericht, dass in den zuständigen Behörden sachgerecht und pflichtgemäß gearbeitet wurde. Der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesfinanzministerium, könnten keine Vorwürfe gemacht werden. Der Ausschuss habe vielmehr öffentliche Aufmerksamkeit geschaffen für ein aufwändig verschleiertes Zusammenwirken von Kapitalmarktteilnehmern zum Betrug des Fiskus um große Summen.

Der durch Cum/Ex verursachte Steuerschaden dürfte laut Bericht nur einen Bruchteil der öffentlich immer wieder kolportierten zwölf Milliarden Euro ausmachen. Der Ausschuss geht von rund einer Milliarde Euro aus, die Größenordnung sei beim jetzigen Stand der Steuer- und Strafverfahren aber nicht seriös abschätzbar. Auf Nachfrage Lammerts bestätigte Krüger, dass es sich bei den Geschäften um kriminelle Machenschaften gehandelt habe.

Der Ausschuss stellte fest, dass Cum/Ex-Geschäfte schon immer rechtswidrig gewesen seien, bestimmte Marktakteure aber ihre Anlagestrategie bewusst vor den Behörden verschleiert und Gesetze gegen ihren Sinn ausgelegt hätten. Mittlerweile seien die Cum/Ex-Gestaltungen wie auch die ähnlich gelagerten Cum/Cum-Geschäfte, mit denen sich der Ausschuss ebenfalls beschäftigt hatte, unterbunden worden.

Linke und Grüne erklärten zur Begründung ihrer Sondervoten, dass die Regierungsparteien die aus der Sicht der Opposition jeweils für die massiven Steuerbetrügereien verantwortlichen Minister in Schutz nehmen würden. Der Bericht sei "einseitig geschrieben" (Grüne) und "entschärft" worden (Linke). Die Linke will in ihrem Sondervotum nachweisen, dass insbesondere das Bundesfinanzministerium früher hätte eingreifen können und müssen, um einen Milliardenschaden zu Lasten der Allgemeinheit abzuwenden. Im Sondervotum der Grünen heißt es: "Die Koalitionsfraktionen wollten den Untersuchungsauftrag nie erfüllen und haben entsprechend agiert." Der organisierte Griff in die Staatskasse sei auch durch staatliches Versagen ermöglicht worden.

Krüger hatte vor der Übergabe erklärt, der parlamentarische Auftrag sei erfüllt worden, und er sei mit dem Ergebnis zufrieden. Der Ausschuss habe sich seine Arbeit nicht leicht gemacht. Es sei herausgearbeitet worden, dass die Cum/Ex-Geschäftsmodelle ein Straftatbestand seien. Anfragen von Staatsanwaltschaften belegten das Interesse der Strafverfolgungsbehörden an den Erkenntnissen des Ausschusses. Er habe die Hoffnung, dass die Arbeit darüber hinaus verstärkt zu Selbstanzeigen von Beteiligten führt.

Der Ausschuss tagte 46 Mal, davon 19 Mal öffentlich, und hörte rund 70 Zeugen vom Börsenhändler bis zum Minister sowie 5 Sachverständige. Die Protokolle der Sitzungen füllen Krüger zufolge über 2.000 Seiten. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 19.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen