Scholz verteidigt Finanztransaktionssteuer


Finanztransaktionssteuer: Der Plan von Olaf Scholz sieht vor, auf Aktientransaktionen von inländischen Unternehmen, deren Marktkapitalisierung über eine Milliarde Euro beträgt, eine Steuer von 0,2 Prozent zu erheben
AfD-Fraktion bezeichnete den Begriff Finanztransaktionssteuer als "riesengroßen Etikettenschwindel", da zum Beispiel der Hochfrequenzhandel nicht erfasst werde




Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat die bisher erzielten Fortschritte in der europäischen Finanzpolitik hervorgehoben und seinen jüngst vorgestellten Plan zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Deutschland und weiteren europäischen Staaten verteidigt. In einer von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses verwies Scholz auf "entscheidende Fortschritte" bei der ESM-Reform. Es werde einen Backstop für das Bankenabwicklungsregime geben, falls dessen Fondsmittel nicht ausreichen würden. Damit werde ein Stück zusätzliche Sicherheit geschaffen. Auch bei der Bankenunion sieht Scholz Fortschritte.

Notwendig sei ein europäisches Insolvenzrecht, weil Gläubiger sonst in den einzelnen Ländern unterschiedlich behandelt würden. Die Banken in Europa würden immer noch zu hohe Bestände an Staatsanleihen der eigenen Länder halten, kritisierte Scholz, der sich dafür aussprach, auch Anleihen anderer Länder in die Bestände zu nehmen. Auf die Frage der CDU/CSU-Fraktion, ob er damit Eurobonds, also gemeinsame Anleihen von Euroländern, einführen wolle, erklärte Scholz, er plane keine Eurobonds, sondern die Banken würden Lösungen finden müssen.

Zur Finanztransaktionssteuer sagte der Minister, man bewege sich in einem europäischen Geleitzug. Der Plan des Ministers sieht vor, auf Aktientransaktionen von inländischen Unternehmen, deren Marktkapitalisierung über eine Milliarde Euro beträgt, eine Steuer von 0,2 Prozent zu erheben. Andere Wertpapiere wie Derivate sollen von der Steuer nicht erfasst werden. Der Ertrag von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich soll laut Beschlüssen der Koalition zur Finanzierung der Grundrente beitragen. Scholz zeigte sich überzeugt, dass sein Vorschlag in der Praxis funktionieren werde und kein Börsenplatz beeinträchtigt werden würde. Zur Aufteilung der Steuer unter den bisher neben Deutschland teilnehmen wollenden Ländern Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien sagte Scholz, er rechne mit einer Verständigung.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Diskussion mit dem Minister, der Name Finanztransaktionssteuer passe nicht mehr. Aktionärssteuer wäre der richtige Ausdruck. Die Fraktion verlangte, Belastungen der Aufwendungen für die Altersvorsorge mit Aktien zu vermeiden. Zwar sei eine Verschonung der Pensionsfonds von der Steuer in der Planung enthalten, aber auch Einzelpersonen, die mit Aktien für das Alter vorsorgen wollten, müssten verschont werden. Die SPD-Fraktion unterstützte dagegen den Vorschlag des Finanzministers. Sie wies darauf hin, dass solche Anlagen zur Altersvorsorge für einen sehr langen Zeitraum erfolgen würden und die Steuer von 0,2 Prozent nur einmalig zu entrichten sei.

Die AfD-Fraktion bezeichnete den Begriff Finanztransaktionssteuer als "riesengroßen Etikettenschwindel", da zum Beispiel der Hochfrequenzhandel nicht erfasst werde. Stattdessen werde der Versuch unternommen, den deutschen Sparer abzukassieren. Die Linksfraktion fragte, warum es keine ambitionierte Lösung auf deutscher Ebene gebe. Die jetzt nach französischem Vorbild ins Auge gefasste Lösung spare Derivate vor allem deshalb aus, weil die französischen Banken mit diesen Papieren vollgepumpt seien. Auf Fragen der FDP-Fraktion nach dem Beitrag dieser Steuer zur Finanzmarktstabilität erklärte Scholz, er gehe davon aus, dass diese Steuer einen Beitrag dazu leisten werde.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte das Thema "Greenfinance" auf europäischer Ebene angesprochen. Dazu erklärte Scholz, er sei froh darüber, dass Atomenergie nicht zu den nachhaltigen Finanzanlagen gezählt werde. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 02.03.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen