Steuergestaltungen sind mitzuteilen


Finanz-Compliance: Gesetz sieht eine Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmaßnahmen für sogenannte Intermediäre vor
Mitteilung soll gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. In einem weiteren Schritt sollen die deutschen Finanzbehörden die erlangten Informationen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen mit Finanzbehörden der anderen Mitgliedstaaten der EU automatisch austauschen



Grenzüberschreitende Steuergestaltungen müssen ab 2020 den Behörden mitgeteilt werden. Der Finanzausschuss beschloss unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (19/14685, 19/15117), nachdem zuvor 14 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Entwurf beschlossen worden waren. Zahlreiche Änderungs- und Entschließungsanträge von Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt. Für den Gesetzentwurf in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen stimmten die Fraktionen von AfD und FDP. Linksfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Das Gesetz sieht eine Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmaßnahmen für sogenannte Intermediäre vor. Würden diese jedoch von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter oder vereidigter Buchprüfer (Berufsgeheimnisträger) nicht entbunden, gehe die Mitteilungspflicht auf den Nutzer der Steuergestaltung selbst über, wird in dem geänderten Gesetzentwurf erläutert. Die Mitteilung soll gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. In einem weiteren Schritt sollen die deutschen Finanzbehörden die erlangten Informationen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen mit Finanzbehörden der anderen Mitgliedstaaten der EU automatisch austauschen.

Mit den Änderungsanträgen wurden auch andere steuerliche Sachverhalte geändert. So wurde die Verlustverrechnungsmöglichkeit bei Einkünften aus Termingeschäften und aus dem Ausfall von Kapitalanlagen im Privatvermögen beschränkt. Verluste aus Termingeschäften wie dem Verfall von Optionen können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus sogenannten Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustreduzierung ist auf 10.000 Euro begrenzt. Nicht verrechnete Verluste können allerdings auf die Folgejahre vorgetragen werden.

Eine ähnliche Regelung gibt es für Totalverluste zum Beispiel wegen der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter. Die Regelungen sollen nach Ablauf von zwei Jahren evaluiert werden, um zu verhindern, dass mit der Verlustberücksichtigung neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden können. Während die FDP-Fraktion die Begrenzung der Verlustverrechnung als falsch bezeichnete, wäre es der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lieber gewesen, wenn es bei der Ursprungsfassung geblieben wäre. Denn zunächst hatte die Regierung der Verlustverrechnung in diesen Fällen einen Riegel vorschieben wollen.

Außerdem wurde beschlossen, die Umsatzgrenze für die Beantragung der Inanspruchnahme der sogenannten Istversteuerung bei der Umsatzsteuer von 500.000 auf 600.000 Euro anzuheben, was von der FDP-Fraktion ausdrücklich begrüßt wurde.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte, dass eine nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungen entfalle. Diese sei auch nicht notwendig. Eine "überbordendene Meldeflut" werde vermieden. Auch mit der vorgesehenen Erstellung einer "Whitelist" könne die Zahl der Meldungen reduziert werden. Die SPD-Fraktion wiederum hätte es besser gefunden, auch nationale Gestaltungen in die Meldepflicht einzubeziehen. Insgesamt sei aber ein "hervorragendes Gesetz" entstanden.

Dagegen befürchtet die AfD-Fraktion ein Anwachsen der Bürokratie. Es handele sich um ein ungeheuer komplexes Thema, das selbst Experten nicht übersehen könnten. Möglich seien bis zu 100.000 Meldefälle. Auch die FDP-Fraktion erwartet Unruhe und Unsicherheit angesichts einer Vielzahl von unpräzisen Rechtsbegriffen.

Linksfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten es übereinstimmend als falsch, rein auf Deutschland beschränkte Steuergestaltungen bei der Meldepflicht außen vor zu lassen. Die Höhe der Bußgelder bei Verstößen gegen die Meldepflicht wurde als zu niedrig bezeichnet. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 02.03.20


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