Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot


Menschenrecht auf Barrierefreiheit umsetzen: Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten
Umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen ist eine Grundvoraussetzung für die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft, die allen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht



Die Privatwirtschaft soll nach dem Willen der Linken zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Das fordert die Fraktion in einem entsprechenden Antrag (19/1342). Die Bundesregierung soll demnach unter anderem einen Gesetzentwurf vorlegen, der verbindliche Regelungen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), in das Bau-, Verkehrs- und Vergaberecht des Bundes sowie in alle ebenfalls betroffenen Gesetze aufnimmt. Außerdem sollen öffentliche Investitionen und Fördergelder an Vorgaben der Barrierefreiheit gebunden sein.

Die Linken wollen vom Bundestag festgestellt wissen:
Die Schaffung umfassender Barrierefreiheit ist eine der zentralen Forderungen der seit dem 26.03.2009 rechtsverbindlichen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Im Mittelpunkt stehen dabei Artikel 2, 3, 4 und 9 der UN-BRK. Menschen mit Beeinträchtigungen werden im alltäglichen Leben aber immer noch an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgrund vielfältiger Barrieren behindert. Dabei geht es um bauliche, kommunikative und kognitive Barrieren. Umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen ist eine Grundvoraussetzung für die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft, die allen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Auch für andere Menschen – für Ältere sowie Mütter und Väter mit Kinderwagen – ist eine Welt ohne Barrieren notwendig oder zumindest sehr hilfreich.

Leider wurden private Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen im Rahmen der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsrechts im Jahr 2016 nur marginal in die neuen Regelungen einbezogen. Dies wurde von den Expertinnen und Experten in eigener Sache, vom Deutschen Behindertenrat (DBR), von vielen Selbstvertretungsorganisationen und Verbänden der Menschen mit Behinderungen, von Sozialverbänden sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihren Stellungnahmen scharf kritisiert. Auch fanden zahlreiche Protestaktionen statt. Dies alles wurde leider von der Bundesregierung und von der Mehrheit im Bundestag ignoriert.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz enthält zwar ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot; die Reichweite dieser Verpflichtung von privaten Anbietern ist aber nicht ausreichend. Aber gerade im privaten Bereich spielt sich ein sehr großer Teil des realen Lebens ab: Beispielsweise beim Besuch von Kinos, Theatern, Gaststätten, Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen oder von unzugänglichen Homepages treffen viele Menschen mit Behinderungen oft auf unüberwindbare Barrieren.

Hierbei reicht es nicht aus, dass die Gebäude des Bundes barrierefrei gestaltet werden sollen. Der DBR hat seine Forderungen zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages erneut bekräftigt. Eine ausdrückliche Verpflichtung der Privatwirtschaft ist überfällig, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass die Politik der Freiwilligkeit nur ungenügende Fortschritte erzielen kann. Verstärkte finanzielle Förderung des Bundes sollte ergriffen werden, um die privaten Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen bei der Schaffung von Barrierefreiheit zu unterstützen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 03.04.18
Newsletterlauf: 16.05.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen