Haushälter kritisieren Dobrindt scharf


Autobahnbetreiber: Alexander Dobrindt betonte, dass die Forderungen von A1 Mobil unbegründet seien
Das sogenannte Verkehrsmengenrisiko sei eindeutig geregelt und liege beim Betreiber



Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) steht wegen seines Umgangs mit der möglichen Pleite des Autobahnbetreibers A1 mobil und dessen Klage gegen die Bundesrepublik in der Kritik. In der Sitzung des Haushaltsausschusses monierten Vertreter von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, dass das Verkehrsministerium und der Minister die Haushälter nicht über Probleme des Betreibers eines Autobahnabschnittes zwischen Hamburg und Bremen informiert habe. Das sei ein "komplett unangemessener Vorgang", sagte eine SPD-Vertreterin.

Bemängelt wurde zudem unter anderem, dass Dobrindt in der Sitzung keine Aussagen darüber treffen konnte, wie es um die Tragfähigkeit von drei ähnlichen Autobahn-Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) steht. Ein Vertreter der Grünen kritisierte weiterhin, dass Dobrindt keine Aussage dazu treffen konnte, auf welcher Grundlage die finanzielle Forderung der Kläger basiert, obwohl die Summe seit zwei Wochen in der Presse stünde. Die Betreibergesellschaft fordert laut Medienberichten 787 Millionen Euro vom Bund.

Dobrindt betonte, dass die Forderungen von A1 Mobil unbegründet seien. Das sogenannte Verkehrsmengenrisiko sei eindeutig geregelt und liege beim Betreiber, sagte der Minister. Dobrindt sagte, er selbst habe im Jahr 2014 von den Problemen erfahren. Da die Forderung für unberechtigt gehalten werde, hatte es nach Angaben des Ministers keinen Grund dafür gegeben, darüber den Haushältern zu berichten. Das sei kein ungewöhnlicher Vorgang. Grundsätzlich habe er Verständnis für die Kritik an dem damals praktizierten ÖPP-Modell auf Verkehrsmengenbasis. Es werde heute nicht mehr genutzt, sagte Dobrindt.

Ein Vertreter der Union mahnte zur Sachdebatte an. Es bestehe kein Grund, bei der Klage in "Emotionalität" zu verfallen. Die Verantwortung für die Schwierigkeiten des Unternehmens liege beim Unternehmen selbst, so der Unions-Vertreter. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 11.10.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen