Rechtsrahmen für Auskunfteien reicht
Die Grünen: Immer wieder gebe es auch Berichte über "falsche Daten in Auskunfteien mit den entsprechend negativen Folgen für die Betroffenen
Insbesondere wollten die Grünen die Haltung der Bundesregierung zu EU-weiten Regelungen im Bereich Scoring und Auskunfteien wissen
Die Deutsche Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Regulierung von Auskunfteien wie der Schufa, die unter anderem für die Konditionen von Krediten und die Vergabe von Mietwohnungen bedeutsam sind. Dies geht aus ihrer Antwort (18/13400) auf eine Anfrage (18/13275) der Grünen hervor. Diese hatten auf die wachsende Bedeutung von Auskunfteien wegen des zunehmenden Internethandels hingewiesen und beklagt, dass die Scoring-Verfahren, die ihren Auskünften zugrunde liegen, intransparent seien.
Immer wieder gebe es auch Berichte über "falsche Daten in Auskunfteien mit den entsprechend negativen Folgen für die Betroffenen", schrieb die Fraktion und fragte die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen und ihrem Umgang mit diesen Problemen. Insbesondere wollten die Grünen die Haltung der Bundesregierung zu EU-weiten Regelungen im Bereich Scoring und Auskunfteien wissen.
In ihrer Antwort verwies die Regierung auf die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU, die zusammen mit der daran angepassten Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (18/11325) am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird.
Beide sähen unter anderem umfangreiche Auskunfts- und Löschrechte für Verbraucher bei Auskunfteien sowie wirksame Eingriffsbefugnisse für die Datenschutzaufsichtsbehörden vor. Für die EU-Verordnung sei zudem eine Evaluierung nach zwei Jahren vorgesehen, der die Bundesregierung nicht vorgreifen wolle. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 11.10.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.