Bundesrat zweifelt an Finanzmarktaufsichtsgesetz


Dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarkt und Versicherungsaufsicht sei nicht zu entnehmen, warum bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Eigenmittelanforderungen für Finanzinstitute verschärft werden sollen
An Aufsichtsräte dürften nicht gleich hohe Anforderungen gestellt werden wie an Geschäftsleiter

(29.05.09) - Der Bundesrat zweifelt an der Notwendigkeit des von der Regierung vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt und Versicherungsaufsicht (16/12783). Dies geht aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung (16/13113) vorgelegten Stellungnahme der Länderkammer hervor.

Darin wird die Regierung aufgefordert, darzulegen, "ob und warum eine nationale Regulierung zwingend und vordringlich vorgenommen werden muss, ohne auf die in den nächsten Monaten anstehende harmonisierte Umsetzung internationaler Vereinbarungen und EU-Richtlinien Rücksicht zu nehmen".

Zu den von der Regierung vorgesehenen Maßnahmen schreibt der Bundesrat, es sei dem Gesetzentwurf nicht zu entnehmen, warum bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Eigenmittelanforderungen für Finanzinstitute verschärft werden sollen. Auch die von der Regierung vorgesehene "fachliche Eignung" als Kriterium für Aufsichtsräte von Banken will der Bundesrat nicht.

An Aufsichtsräte dürften nicht gleich hohe Anforderungen gestellt werden wie an Geschäftsleiter. Die Kontrolle der Qualifikation der Aufsichtsräte von kleinen Privatbanken, Volksbanken und Sparkassen durch die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht wird vom Bundesrat als "unverhältnismäßiger gesetzgeberischer Eingriff in die Eigentumsrechte der Eigentümer" kritisiert.

In ihrer Gegenäußerung weist die Regierung die Änderungswünsche des Bundesrates zurück. Die Umsetzung der europäischen beziehungsweise internationalen Maßnahmen werde kaum vor 2011 erfolgen. Auf die akute Schieflage bei Instituten müsse mit effektiven Maßnahmen und ohne Verzögerung reagiert werden. (Deutsche Bundesregierung: Deutscher Bundesrat: ra)


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