Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
Bundesregierung ist gegen gesonderte Kontrollinstanz bei Datenübermittlung
"Alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen strikt beachtet"
(02.06.09) - Die Bundesregierung wird bei der Durchführung des Abkommens mit den USA vom Oktober 2008 über die vertiefte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität "selbstverständlich" darauf achten, dass "alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen strikt beachtet werden".
Das versichert sie in ihrer Gegenäußerung (16/13185) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines Ratifizierungsgesetzes für das Abkommen (16/13123).
In einer weiteren Stellungnahme der Länderkammer zum Entwurf des Umsetzungsgesetzes für das Abkommen (16/13124) verweist der Bundesrat darauf, dass der Vertrag unter anderem die Übermittlung "personenbezogener Daten besonderer Kategorien" vorsehe. Diese dürften nur übermittelt werden, wenn sie für die Zwecke des Abkommens besonders relevant sind.
Die Länderkammer schlägt die Freigabe der Übermittlung dieser Daten durch zwei Bedienstete des Bundeskriminalamtes vor, von denen einer die Befähigung zum Richteramt haben soll. Die Bundesregierung hält dagegen eine gesonderte Kontrollinstanz nicht für erforderlich, wie aus ihrer Gegenäußerung (16/13186) hervorgeht. Beide Gesetzentwürfe stehen am Donnerstagabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.