Finanzagentur mit ungesichertem Geldmarktgeschäft


Die Anlage der Finanzagentur GmbH des Bundes bei der IKB Deutsche Industriebank AG war ein "ungesichertes Geldmarktgeschäft"
IKB hat keine Sicherheiten in Form von Bundeswertpapieren, Pfandbriefen oder ähnlichem gestellt


(24.07.08) - Bei der Anlage von 500 Millionen Euro durch die Finanzagentur GmbH des Bundes bei der von der US-Hypothekenkrise betroffenen IKB Deutsche Industriebank AG im Sommer 2007 handelte es sich um ein "ungesichertes Geldmarktgeschäft". Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/9958) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/9664) mit.

Dies bedeute, dass die IKB keine Sicherheiten in Form von Bundeswertpapieren, Pfandbriefen oder ähnlichem gestellt habe. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken sichere jedoch "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" und damit auch Forderungen der öffentlichen Hand. Die Anlage der Finanzagentur bei der IKB sei insoweit über den Einlagensicherungsfonds in voller Höhe abgesichert gewesen.

Wie es in der Antwort heißt, ist die Anlage bei der IKB zu "marktgerechten und wirtschaftlichen Konditionen im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Kassenmanagements für den Bundeshaushalt" vorgenommen worden. Die Finanzagentur ist als bundeseigenes Unternehmen zuständig für die Kreditaufnahme des Bundes und für die Bundeswertpapierverwaltung. Die Regierung betont, die Anlage habe eine Einsparung zum Nutzen des Bundeshaushaltes erbracht.

Das Rating der IKB zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung (A+ bei der Ratingagentur Fitch Ratings, Aa3 bei Moody's) habe einer Anlage in dieser Höhe nicht entgegengestanden. Im Zuge ihres Auftrags, gesicherte und ungesicherte Marktgeschäfte im Namen und für Rechnung des Bundes zu tätigen, treffe die Finanzagentur konkrete Anlageentscheidungen selbst, so auch im Fall der Anlage bei der IKB, schreibt die Regierung. Für das Bundesfinanzministerium habe sich daher kein Handlungsbedarf ergeben.

Die an der IKB beteiligte staatliche KfW-Bankengruppe wird nach Angaben der Regierung die Risiken aus einem strukturierten Wertpapierportfolio der IKB und aus Risiken bereits anhängiger oder möglicher Klagen Dritter im Zusammenhang mit außerbilanziellen Portfolioinvestitionen der IKB übernehmen, wenn dies für einen "wirtschaftlich tragfähigen Verkauf der KfW-Anteile an der IKB" erforderlich sei.

Der Bund sei bereit, durch eine Garantie zugunsten der KfW in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro einen Teil der Verlustrisiken aus dem Wertpapierportfolio abzusichern. Eine Garantie des Bundes zur Absicherung der Klagerisiken werde es dagegen nicht geben. Im Übrigen sei geplant, das Fördergeschäft der KfW auf dem durchschnittlichen Niveau der letzten drei Jahre fortzusetzen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen