Pendlerpauschale auf dem Prüfstand


Ungekürzte Pendlerpauschale vorerst wieder möglich - Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden
Die Streichung der alten Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer sollte Teil des Abbaus von Steuervergünstigungen sein

(18.09.07) - Berufspendlerinnen und -pendler können sich bis Ende des Jahres wieder einen Freibetrag für die ersten 20 Kilometer zur Arbeitsstätte in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. In diesem Falle werden frühestens mit der Oktober-Verdienstabrechnung weniger Steuern abgezogen. Nach geltendem Recht kann die Pauschale seit 1. Januar 2007 erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden. Allerdings hat der Bundesfinanzhof Anfang September Bedenken gegen die Kürzung der Kilometerpauschale geäußert. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Bitte beachten: Wer den Freibetrag wie früher auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, zahlt zu wenig Steuern, für den Fall dass das Bundesverfassungsgericht die Streichung der Pendlerpauschale für verfassungsgemäß erklärt.
Diese Steuerschuld wird dann beim nächsten Steuerbescheid wieder ausgeglichen.

Schnell und unbürokratisch
Wer den Freibetrag dennoch eintragen lassen möchte, legt gleichzeitig beim Finanzamt Einspruch gegen die seit Jahresbeginn geltende Kürzung der Pauschale ein. Darauf einigten sich die Steuerfachleute von Bund und Ländern am 12. September. Bis das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung getroffen hat, werden die Einkommensteuerbescheide für 2007 von Amts wegen für vorläufig erklärt.

Pendlerpauschale nur für Härtefälle
Die Bundesregierung ist sich sicher, dass die seit 1. Januar 2007 geltende Pauschale ab dem 21. Kilometer vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Damit wurde für Menschen mit sehr weiten Arbeitswegen eine Härtefallregelung geschaffen.

Die Streichung der alten Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer ist Teil des Abbaus von Steuervergünstigungen. Zur Sanierung der Staatsfinanzen sind auch unpopuläre und schmerzhafte Maßnahmen notwendig. "Dazu gehören auch Kürzungen bei der Pendlerpauschale, die den Staatshaushalt mit gut 2,5 Milliarden Euro jährlich entlastet". Das erklärte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück in seiner Haushaltsrede am 11. September 2007.

Deutschland richtet sich - wie viele andere europäische Staaten auch - nach dem so genannten "Werkstorsprinzip". Grundsätzlich zählen also die Kosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeit nicht mehr zu den absetzbaren Erwerbsaufwendungen. Sie werden der Privatsphäre zugeordnet.

"Ein Großteil der Beschäftigten wird sich also durch diese Änderung steuerlich nicht verschlechtern", glaubt zumindest die Deutsche Bundesregierung. Ihre Aufwendungen für den Weg zur Arbeit seien weiterhin mit dem Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920 Euro abgegolten.

Seit dem 1. Januar 2007 können Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten anerkannt werden. Die Pendlerpauschale von 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer und Arbeitstag wird nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt. Sie ist unabhängig vom Verkehrsmittel und auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen