Änderungen am Steuerberatungsgesetz


Geprüfte Buchhalter mit Änderungen am Steuerberatungsgesetz unzufrieden
Die "Diskriminierung der deutschen Bilanzbuchhalter gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland" werde damit von der Deutschen Bundesregierung bewusst in Kauf genommen


(17.01.08) - Die Standesvertreter der Steuerberater und die Industrie sind im Großen und Ganzen zufrieden mit den geplanten Änderungen am Steuerberatungsgesetz. Dagegen zeigten sich Vertreter der Buchhalter und Bilanzbuchhalter am 16. Januar 2008 in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses enttäuscht.

Der Ausschuss will in der kommenden Woche abschließend über die nahezu identischen Gesetzentwürfe der Bundesregierung (16/7077) und des Bundesrates (16/7250) sowie über einen Antrag der Bündnisgrünen zur Modernisierung des Berufsrechts der Steuerberater (16/1886) befinden.

Raoul Riedlinger begrüßte für die Bundessteuerberaterkammer ausdrücklich, dass mit der Novelle die Einrichtung eines Syndikus-Steuerberaters zulässig wird. Damit können selbstständige Steuerberater nebenbei auch ein Angestelltenverhältnis eingehen, das sich auf Steuerberatungen beschränken muss, wobei die Beratung des eigenen Arbeitgebers ausgeschlossen werden soll, um Interessenkollisionen zu vermeiden. Riedlinger befürwortete ferner, dass die Rechtsform der GmbH & Co. KG für Steuerberatungsgesellschaften zugelassen werden soll. Schließlich zeigte er sich erfreut darüber, dass die noch im Referentenentwurf geplante Erweiterung der Befugnisse für geprüfte Bilanzbuchhalter wieder gekippt wurde.

Sehr zum Bedauern von Heike Kreten-Lenz vom Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller, denn damit wären die Bilanzbuchhalter zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen berechtigt gewesen. Die "Diskriminierung der deutschen Bilanzbuchhalter gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland" werde damit von der Bundesregierung bewusst in Kauf genommen, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes.

Auch für Andreas Göbels vom Verein zur Förderung der Buchhalter in Deutschland wäre eine solche erweiterte Befugnis ein "wichtiger Schritt" gewesen.

Der Verzicht darauf treffe vor allem Frauen, denn von den mehr als 10.000 Mitgliedern des Bundesverbandes selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter sind nach Angaben der Sachverständigen Daniela Zeller mehr als 70 Prozent weiblich. Diese selbstständigen Frauen arbeiteten überwiegend zu Hause und könnten damit Beruf und Familie in Einklang bringen.

Dieter Ondracek von der Deutschen Steuergewerkschaft stellte sich in dieser Frage auf die Seite der Steuerberater. Für die Steuerverwaltung sei jede Erweiterung des Personenkreises "ein Problem", sagte Ondracek. Sie habe ein Interesse daran, dass Umsatzsteuer-Voranmeldungen zuverlässig, korrekt und vollständig erstellt werden. "Unsicherheiten kann die Steuerverwaltung an dieser für das Steueraufkommen wichtigen Stelle nicht gebrauchen", heißt es in der Stellungnahme der Gewerkschaft.

Änderungswünsche am Gesetzentwurf meldete Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine an. Man wolle seinen Kundenkreis nicht zu Lasten der Steuerberater erweitern, aber auch keine Kunden an diese verlieren. Dies könnte passieren, wenn die Grenze für andere Einkünfte als die aus nichtselbstständiger Arbeit wie bisher bei 9.000 Euro (bei Einzelveranlagung) bleibt. Nur bis zu dieser Grenze dürfen die Lohnsteuerhilfevereine Arbeitnehmer in Steuersachen beraten. Schon wer eine durchschnittlich große Wohnung vermietet, hat einschließlich der in den letzten Jahren stark gestiegenen Nebenkosten Mieteinkünfte, die darüber liegen, rechnete Rauhöft vor. Wenn ab 2009 noch Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne deklariert werden, um sich zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erstatten zu lassen, würden die Einkünfte weiter ansteigen. Bereits aus heutiger Sicht sei eine Anhebung dieser Grenze auf 12.000 Euro erforderlich, sagte Rauhöft.

Auf mittlere Sicht hält der Verband 15.000 Euro für angemessen. Das Vorhaben des Bundesrates, die Steuerberaterprüfungen auf die berufsständischen Kammern zu übertragen, stößt beim Deutschen Steuerberaterverband auf Vorbehalte. Für Verbandsvertreter Jürgen Pinne kommt es darauf an, dass die Steuerberaterprüfung eine "staatliche Prüfung" bleibt, um das "hohe Niveau" zu wahren.

Für Raoul Riedlinger von der Bundessteuerberaterkammer stellt der Bundesratsvorschlag eine "hohe Gefahr" für die Staatlichkeit der Prüfung dar. Er entspreche nicht den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes an eine staatliche Prüfung. Diese sollte daher in der Länderhoheit bleiben. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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