Gesundheitsfonds kommt auf jeden Fall


Merkel kritisiert: Es ist unaufrichtig zu behaupten, der Gesundheitsfonds würde zu höheren Beitragsätzen bei den gesetzlichen Krankenkassen führen
Die angeblich notwendige Steigerungen der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen angezweifelt werden


(11.01.08) - Spekulationen, wonach der Gesundheitsfonds zu einem deutlich höheren Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung führe, sind unaufrichtig. Es bleibt dabei: Der Gesundheitsfonds wird am 1. Januar 2009 pünktlich wie geplant in Kraft treten. Dies habe Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Sitzung des Bundeskabinetts am 10. Januar 2008 unmissverständlich klar gemacht, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg in Berlin.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben seit mehreren Jahren mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen. Ihre hohen Schulden sind jetzt abgebaut. Ein Grund mehr, angeblich notwendige Steigerungen der Beitragssätze anzuzweifeln.

Steg erinnerte daran, dass der GKV-Beitragssatz von vielen anderen Faktoren, nicht aber von der Einführung des Gesundheitsfonds, abhänge. Dazu gehörten der medizinische Fortschritt, die Entwicklung der Ausgaben, der Krankenstand, der Bundeszuschuss zur GKV, die Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung.

Mit Blick auf die so genannten wissenschaftlichen Prognosen sagte er: Ohnehin sei es bisher nie möglich gewesen, zwölf Monate im Voraus zu sagen, wie hoch der Beitragssatz künftig sein werde. Voraussagen darüber seien frühestens im Herbst möglich. Die Bundesregierung werde deshalb - wie gesetzlich festgelegt - bis zum 1. November dieses Jahres über die Höhe des Beitragssatzes entscheiden.

Informationen über den Gesundheitsfonds

In den Gesundheitsfonds fließen die Beiträge von Arbeitgebern, Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen sowie Steuermittel ein. Die Krankenkassen-Beiträge werden bundeseinheitlich festgelegt. Alle Beitragszahlende haben dann den gleichen Beitragssatz - wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung schon heute üblich.

Der Gesundheitsfonds gleicht die unterschiedliche Finanzkraft der Kassen aus. Jede Krankenkasse erhält pro Versicherten eine pauschale Zuweisung. Diese wird nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren modifiziert. Dieser so genannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich berücksichtigt die ungleich verteilte Krankheitsbelastung der Versicherten. Er orientiert sich an 50 bis 80 Krankheiten, bei denen die durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versichertem die üblichen Ausgaben um mindestens 50 Prozent übersteigen. Der neue Risikostrukturausgleich wird ebenfalls zum 1. Januar 2009 eingeführt.

Einzug des Beitrags
Bis zum 31. Dezember 2010 bleibt es beim bisherigen Verfahren. Die Kassen ziehen die Beiträge weiterhin ein, leiten sie aber am gleichen Tag an den Gesundheitsfonds weiter.

Die Kassen können jedoch schon jetzt die Weichen für eine gemeinsame Einrichtung stellen. Damit wären die Arbeitgeber von unnötigem Verwaltungsaufwand entlastet.

Ab dem 1. Januar 2011 erhalten die Arbeitgeber die Option, ihre Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen gebündelt an eine einzelne Krankenkasse zu entrichten. Diese leitet die Beiträge an alle Sozialversicherungsträger weiter. Der neue Spitzenverband "Bund der Krankenkassen" sichert dann eine bundesweit einheitliche Einzugspraxis.

Mehr Transparenz

Das neue Finanzierungssystem soll die Leistungen der Krankenkassen transparenter machen. Versprechen der Bundesregierung: Eine Krankenkasse, die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren.

Kommt eine Krankenkasse mit den zugewiesenen Mitteln nicht aus, erhebt sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag. In diesem Fall kann das Mitglied jedoch zu einer günstigeren Kasse wechseln.

Dieser Zusatzbeitrag darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen. Zusatzbeiträge in einer Höhe bis zu acht Euro werden - falls für die Kasse erforderlich - ohne Einkommensprüfung erhoben. Wird ein Zusatzbeitrag erforderlich, muss die Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen.

Nimmt ein Krankenkassen-Mitglied sein Kündigungsrecht wahr, muss im Kündigungszeitraum (zwei bis drei Monate) der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden.

Für Kinder oder mitversicherte Partner dürfen die Kassen keinen Zusatzbeitrag erheben. Versicherte, die Sozialhilfe erhalten oder Grundsicherung, weil ihre Rente gering ist, zahlen diesen Zusatzbeitrag nicht selbst. Das gilt auch für Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen. Hier übernimmt das Grundsicherungs- oder das Sozialamt auch den Zusatzbetrag.

Mehr Wettbewerb

Der intensivierte Wettbewerb soll dafür sorgen, dass die Kassen einen Zusatzbeitrag für ihre Mitglieder vermeiden:
Jede Krankenkasse wird verpflichtet, den Versicherten Wahlmöglichkeiten zu gewähren: Neben Kostenerstattungs- und Selbstbehalttarifen muss jede Kasse auch einen Hausarzttarif anbieten.

Der Spielraum der Krankenkassen für Verträge mit einzelnen Ärzten, Krankenhäusern, Pharmaunternehmen, Hilfsmittelherstellern wird erheblich ausgeweitet.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

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