Bewertung: Maßnahmen der Unternehmensteuerreform
Die Deutsche Bundesregierung sieht in der Unternehmensteuerreform eine wichtige Hilfe zur Krisenbewältigung
Unternehmensteuerreform dazu beigetragen, den Steuer- und Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu machen
(14.05.09) - Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/12637) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12497) schreibt, stellt die Unternehmensteuerreform mit einer Entlastung um rund 5 Milliarden Euro für die Unternehmen eine wichtige Hilfe zur Krisenbewältigung dar.
Zur Frage der FDP-Fraktion nach konjunkturellen Auswirkungen einzelner Maßnahmen der Unternehmensteuerreform schreibt die Regierung, nach Berechnungen des DIW Berlin würden sich die Veränderungen an der Zinsschranke nur bei einem verschwindend kleinen Teil der Unternehmen auswirken.
Ebenso wie bei der sogenannten Mantelkauf-Regelung gebe es aber noch keine belastbaren Daten. Bei der Funktionsverlagerung seien keine unmittelbaren konjunkturellen Auswirkungen zu erkennen, während industrieller Mittelstand und Handwerk von der Hinzurechnungsbesteuerung profitieren würden. Der Zeitraum seit Inkrafttreten der Steuerreform am 1. Januar 2008 sei noch zu kurz, um belastbare Aussagen über Unternehmensgewinne zu machen.
Insgesamt habe die Unternehmensteuerreform dazu beigetragen, den Steuer- und Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu machen.
Zum Kassenaufkommen teilte die Bundesregierung ferner mit: Das Kassenaufkommen der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer (brutto) hat sich zwischen 2003 und 2008 sehr stark erhöht. So stieg das Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer von 4,568 auf 32,685 Milliarden Euro. Bei der Körperschaftsteuer erhöhte sich das Kassenaufkommen von 8,275 auf 15,868 Milliarden Euro und bei der Gewerbesteuer (brutto) von 24,139 auf 41,083 Milliarden Euro. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
-
Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
-
Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.