Regulierung geschlossener Fonds denkbar
Deutsche Bundesregierung sieht den Kapitalmarkt in Deutschland "effizient reguliert"
Aber: Durchblick kaum möglich - In Deutschland mehrere hunderttausend Finanzprodukte mit höchst unterschiedlichem Risikogehalt verfügbar
(06.04.09) - Deutschland verfügt nach Ansicht der Bundesregierung über einen "effizient regulierten Kapitalmarkt". Dennoch seien bei der noch nicht abgeschlossenen Analyse der Finanzmarktkrise zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten festgestellt worden, berichtet die Regierung in ihrer Antwort (16/12383) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12170).
Die Frage der Fraktion, von welchen Finanzmarktprodukten Gefahren ausgehen, kann die Regierung jedoch nicht beantworten. Zur Begründung heißt es, es seien mehrere hunderttausend Finanzprodukte mit höchst unterschiedlichem Risikogehalt verfügbar. Eine Darstellung der Gefahren, die von jedem einzelnen Produkt ausgehen könnten, sei daher nicht möglich.
Grundsätzlich sei eine Regulierung geschlossener Fonds denkbar, auch wenn die Diskussion darüber noch nicht abgeschlossen sei. Eine Regulierung geschlossener Fonds dürfe aber nicht zur Verdrängung kleiner Anbieter führen, warnt die Regierung.
Die Chancen auf Realisierung eines globalen Kreditregisters sind gesunken. Ein entsprechender Vorschlag war von der so genannten Issing-Expertengruppe gemacht worden. "Letztlich konnten jedoch nicht alle G20-Partner von dem Vorhaben überzeugt werden", schreibt die Regierung. Deutschland werde sich jedoch auch in Zukunft für die Einrichtung eines solchen Registers einsetzen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).