Versandhandel mit Arzneimitteln umstritten


FDP: "Abgabe von Arzneimitteln über Abholstellen, wie es zurzeit beispielsweise von Drogeriemärkten angeboten wird", soll unterbunden werden
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, den Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu begrenzen


(30.03.09) - Forderungen nach Einschränkungen beim Versandhandel mit Arzneimitteln stoßen bei Experten auf gegensätzliche Einschätzungen. Dies wurde am Mittwochnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu zwei entsprechenden Anträgen der FDP-Fraktion (16/9752) und der Fraktion Die Linke (16/9754) deutlich.

Nach dem Willen der Freidemokraten soll die "Abgabe von Arzneimitteln über Abholstellen, wie es zurzeit beispielsweise von Drogeriemärkten angeboten wird", unterbunden werden. Laut geltender Rechtslage könne anstelle des Apothekers künftig auch ein Kioskbetreiber oder Tankwart unkontrolliert Rezepte einsammeln und bestellte Arzneimittel ausgeben, kritisiert die Fraktion. Eine sachgemäße Behandlung und Lagerung sei damit nicht gewährleistet. Deshalb müsse im Gesetz klargestellt werden, dass ein Versand von Arzneimitteln nur unmittelbar an den Endverbraucher zulässig ist, unterstreicht die FDP.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, den Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu begrenzen. Die alarmierend hohe Zahl medikamentenabhängiger Menschen verlange nicht nach einer Erleichterung des Zugangs zu Medikamenten über den Versandhandel, sondern nach "Ausbau einer unabhängigen und umfassenden Beratung in den Apotheken", schreiben die Abgeordneten.

In der Anhörung unterstützten unter anderem der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) sowie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) die zwei Anträge. "Wir halten beide Optionen für richtig", sagte ABDA-Vertreter Lutz Tisch und bemängelte die Beratungsmöglichkeiten im Versandhandel. Der Gesetzgeber könne verfassungsrechtlich einwandfrei ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel regeln. Bei nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtigen Arzneimitteln sei ein Verbot der Abhol- oder "Pick-up"-Stellen erforderlich.

Für den BAH bezeichnete Andrea Schmitz beide Maßnahmen als notwendig. Die Aussicht, dass die Zahl gefälschter Arzneimittel steigen könne, sei ein Grund, die Anträge zu unterstützen.

Die BPI-Vertreterin Christine Lietz argumentierte, gegen die "Pick-up"-Stellen spreche vor allem, dass dort die Einhaltung der Regelungen zur Qualitätskontrolle und Lagerung nicht gewährleistet sei.

Dagegen sagte Katrin Kollex vom Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA), ihre Organisation halte ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel für verfassungs- und europarechtswidrig.

Ihr Kollege Christian Buse verwies darauf, dass Versandapotheken laut Stiftung Warentest nicht schlechter berieten als die "Vor-Ort"Apotheke".

Martin Danner von der BAG "Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen" nannte die Einführung des Versandhandels mit Arzneimitteln eine "wichtige Ergänzung" für chronisch Kranke und Behinderte.

Für den Verband Forschender Arzneimittelhersteller bezeichnete Ulrich Vorderwülbecke es als "fragwürdig", den Versandhandel insgesamt zurückzudrehen.

Wolfgang Kaesbach vom GKV-Spitzenverband betonte, die Krankenkassen seien für die Einführung des Versandhandels gewesen und sprächen sich dagegen aus, diesen Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterbinden. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen