Zu starke Förderung von Minijobs


Unterrichtung: Sachverständige kritisieren Minijobs und fordern Mindestlohn
Angesichts des hohen Anteils gering bezahlter Frauen plädiert Kommission auch für einen Mindestlohn


(31.08.11) - Trotz enormer Fortschritte fehlt der Gleichstellungspolitik in Deutschland ein gemeinsames Leitbild, die staatlichen Einflussnahmen auf unterschiedliche Lebensphasen stehen "unverbunden nebeneinander". Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung von Sachverständigen, die nun als erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (17/6240) vorliegt. Der Mangel an Konsistenz führe dazu, dass gleichzeitig Anreize für ganz unterschiedliche Lebensmodelle gesetzt werden oder dass die in einer Lebensphase gewährte Unterstützung in der nächsten abbricht, heißt es darin.

Die Sachverständigenkommission bemängelt, dass Frauen besser ausgebildet seien als je zuvor, gleichzeitig aber Anreize gesetzt werden, ihre Potenziale im Erwerbssystem nicht ausreichend zu nutzen. Dies erschwere nicht nur eine eigenständige Existenz im Erwerbsalter, sondern auch den Aufbau einer armutsfesten Alterssicherung. "Als wenig zukunftsweisend sieht die Kommission dabei insbesondere die starke Förderung von Minijobs, die in Deutschland besonders ausgeprägte Ertragsschwäche vieler typischer Frauenarbeitsplätze und die geringe Zahl von Frauen in Führungspositionen an", heißt es in der Unterrichtung.

Die Kommission empfiehlt deshalb neben einem Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder, die besonderen Anreize für geringfügige Arbeit im Arbeits-, Sozial- und Steuersystem zu beseitigen. Angesichts des hohen Anteils gering bezahlter Frauen plädiert sie auch für einen Mindestlohn. Gleichzeitig fordert sie eine Geschlechterquote für die Aufsichtsräte und Mindestanteilsregelungen für Frauen in Führungspositionen.

Gleichstellung erfordere aber auch eine flexiblere Arbeitswelt mit mehr Arbeitszeitoptionen, schreiben die Sachverständigen. Sie schlagen vor, diese Optionen in einem neuen Gesetz zu Wahlarbeitszeiten zu verankern.

Sie betonen darüber hinaus, dass Gleichstellungspolitik nicht nur neue Lebensentwürfe für Frauen und Männer unterstütze, sondern auch ein "unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Innovationspolitik" sei. Denn durch eine Nutzung aller Talente der Gesellschaft würden Unternehmen leistungsfähiger und flexibler. Die Erwerbstätigkeit von Frauen führe nicht nur zu zusätzlicher wirtschaftlicher Nachfrage. Es entstünden dadurch auch neue Beschäftigungsverhältnisse, vor allem im Dienstleistungsbereich.

"Wenn zudem Frauen vollwertige Beitragszahler werden und nicht nur abgeleitete Ansprüche nutzen, werden die Sozialsysteme stabilisiert. Die Kosten der gegenwärtigen Nicht-Gleichstellung übersteigen die Kosten einer zukunftsweisenden Gleichstellungspolitik bei weitem", heißt es in der Unterrichtung abschließend. (Deutscher Bundestag: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen