Kernkraftwerke als atomare Kaltreserve
Lastabschaltung keine Lösung bei Engpässen im Stromnetz
Blockheizkraftwerke könnten zur Behebung kritischer Netzsituationen kaum genutzt werden
(02.09.11) - Ob eines der eigentlich vollständig vom Netz zu nehmenden Kernkraftwerke als atomare Kaltreserve weiter vorgehalten werden wird, wird von der Bundesnetzagentur derzeit untersucht. In einer Antwort der Bundesregierung (17/6784) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6682) heißt es auf Fragen nach Alternativen zur Kaltreserve, die Bundesnetzagentur beziehe in ihre Überlegungen auch etwaiges Potenzial zur Lasteinsenkung ein.
Diese Verbrauchsreduzierung werde aber nach derzeitigem Stand der Prüfung nicht ausreichen: Die energieintensive Industrie könne voraussichtlich bei weitem nicht die Zeiten an Lastabschaltung zur Verfügung stellen, die in kritischen Situationen benötigt würden. "Mangelnde Flexibilität und die Anforderung an die kurzfristige Wiederbelieferung mit Strom könnten die Situation sogar verschlimmern", schreibt die Regierung.
Blockheizkraftwerke könnten zur Behebung kritischer Netzsituationen kaum genutzt werden. Sie seien aus Gründen der Wärmelieferung an Wintertagen in Betrieb, in den Planungen der Übertragungsnetzbetreiber berücksichtigt "und stehen somit als zusätzliche Reserve nicht zuverlässig zur Verfügung". Zur Behebung kritischer Netzsituationen werde auch die Einbeziehung von Notstromaggregaten geprüft. Allerdings dürften diese Anlagen aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nur sehr begrenzt Strom produzieren. Insgesamt werden Notstromaggregate als "suboptimal" bezeichnet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.