Datenschutzniveau und Datenschutzrecht


Die Deutsche Bundesregierung setzt sich dafür ein, in der Datenschutz-Grundverordnung stärker zwischen dem öffentlichen und privaten Bereich zu unterscheiden
Im Hinblick auf die "ausdifferenzierten bereichsspezifischen Regelungen im deutschen Datenschutzrecht zur Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen" müssten die erforderlichen Spielräume für die nationale Ausgestaltung erhalten bleiben


(30.08.12) - Die Deutsche Bundesregierung begrüßt das Anliegen der Europäischen Kommission, "europaweit ein hohes Datenschutzniveau zu sichern und das Datenschutzrecht in Europa soweit erforderlich zu modernisieren und zu harmonisieren". Namentlich infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde dem Recht des Einzelnen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten in Deutschland eine besondere Bedeutung beigemessen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10452) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10396).

Insbesondere verfüge Deutschland auch im europäischen Vergleich über ein "besonders ausdifferenziertes bereichsspezifisches Datenschutzrecht im öffentlichen Bereich". Gleichzeitig sei die Notwendigkeit der Gewährleistung eines "effektiven, normativen und technischen Datenschutzes in Zeiten der stetig zunehmenden IT-gestützten Datenverarbeitung" vor allem im nichtöffentlichen Bereich dringlicher geworden. Ziel des auf EU-Ebene angestoßenen Rechtssetzungsprozesses müsse es vor diesem Hintergrund sein, den Datenschutz sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu stärken.

Die Bundesregierung setzt sich dabei den Angaben zufolge unter anderem dafür ein, in der Datenschutz-Grundverordnung stärker zwischen dem öffentlichen und privaten Bereich zu unterscheiden. Im Hinblick auf die "ausdifferenzierten bereichsspezifischen Regelungen im deutschen Datenschutzrecht zur Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen" müssten die erforderlichen Spielräume für die nationale Ausgestaltung erhalten bleiben. Die gilt laut Antwort "insbesondere für konkretere Vorgaben zum besseren Schutz des Betroffenen, als sie in einer allgemeinen Verordnung enthalten sein können" Zudem bedarf es aus Sicht der Bundesregierung "gerade unter den Bedingungen einer globalisierten Informationsgesellschaft klarer Regelungen im Rechtsakt zum Verhältnis zwischen dem Grundrecht auf Datenschutz und kollidierenden Grundrechten, wie insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit".

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, setzt sich die Bundesregierung im Rat für eine intensivere Beratung des Entwurfs der Kommission ein. Sie begrüße es, dass die derzeitige zyprische und die im ersten Halbjahr 2013 folgende irische Präsidentschaft des Rats der EU die Verhandlung des Datenschutzpakets zu einem Schwerpunkt erklärt haben. Prognosen über den Zeitpunkt der Verabschiedung der Rechtsakte gibt die Regierung der Antwort zufolge nicht ab. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen