Wirtschaftsspionage in Deutschland
Bundesregierung: "Keine bestätigenden Erkenntnisse", die darauf hindeuten, dass die von der NSA erhobenen Daten auch zum Zwecke der Wirtschaftsspionage verwendet würden
Schwer zu unterscheiden, ob es sich um staatlich betriebene Wirtschaftsspionage oder um Ausspähung durch ausländische Konkurrenten handle
(26.08.14) - Seit 2005 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) laut Angaben der Deutschen Bundesregierung zirka 200 Fälle von möglichen oder tatsächlichen Spionageangriffen auf deutsche Unternehmen untersucht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/2281) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2151) hervor. Dabei sei es nur in wenigen Fällen möglich gewesen, einen "nachrichtendienstlichen Hintergrund" konkret zu belegen, teilt die Bundesregierung mit.
In vielen Fällen seien private Unternehmen oder Einzelpersonen Auftraggeber gewesen. Allerdings sei es auch in diesen Fällen schwer, zu unterscheiden, ob es sich um staatlich betriebene Wirtschaftsspionage oder um Ausspähung durch ausländische Konkurrenten handle. So sind laut Bundesregierung zum Beispiel in der Volksrepublik China Wirtschaft und Staat eng miteinander verflochten.
Die Fragesteller wollten zudem wissen, welche Erkenntnisse die "Sonderauswertung Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und französische Nachrichtendienste" des BfV im Hinblick auf Wirtschaftsspionage durch die US-Amerikaner hat. Die Sonderauswertung war im Nachgang der Enthüllungen Edward Snowdens eingerichtet worden. Laut Antwort der Bundesregierung gibt es derzeit keine konkreten Hinweise auf Wirtschaftsspionage durch US-amerikanische Geheimdienste gegen deutsche Unternehmen.
Es lägen zudem keine bestätigenden Erkenntnisse" vor, die darauf hindeuten, dass die von der National Security Agency (NSA) erhobenen Daten auch zum Zwecke der Wirtschaftsspionage verwendet würden. Zudem habe die US-Regierung "mehrfach versichert", dass ihre Dienste deutsche Unternehmen nicht ausspähen, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.