Anti-Stress-Regelung: Prüfung erst ab 2016
Arbeitsmarkt-Compliance: Für Erfassung von psychischen Belastungen in der Arbeitswelt fehlt der Bundesregierung derzeit eine fundierte Datengrundlage
Insbesondere sei die Frage offen, inwieweit der Stand der Forschung ausreichend ist, "mögliche Gefährdungen in ihrer Komplexität klar zu definieren
(22.08.14) - Für eine eigenständige Anti-Stress-Verordnung zur Verringerung von psychischen Belastungen in der Arbeitswelt fehlt der Bundesregierung derzeit eine fundierte Datengrundlage. Das betont sie in ihrer Antwort (18/2291) auf eine Kleine Anfrage (18/2180) der Fraktion Die Linke. Dies sei aber nötig, um Handlungsaufforderungen an die Arbeitgeber stellen zu können, die Rechtssicherheit sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Aufsichtsbehörden garantiert.
Insbesondere sei die Frage offen, inwieweit der Stand der Forschung ausreichend ist, "mögliche Gefährdungen in ihrer Komplexität klar zu definieren", um auf dieser Basis moderne Arbeitsformen "menschengerecht" zu gestalten, schreibt die Regierung weiter. Um zu der nötigen wissenschaftlichen Datenbasis zu gelangen, führe die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz von 2014 bis 2016 ein Forschungsprojekt "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt - wissenschaftlichen Standortbestimmung" durch.
Dazu gehöre am Ende auch die Vorlage von Handlungsempfehlungen zur psychischen Gesundheit. Erst danach werde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entsprechende Regelungen einer Arbeitsschutzverordnung prüfen, heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).