Regierung prüft Nichtzahler-Tarif in der PKV
Nichtzahler-Tarif in der privaten Krankenversicherung erfordert voraussichtlich Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz
Tarif mit Kosten in Höhe von 80 bis 100 Euro soll nur eine Notfallversorgung umfassen
(25.04.12) - Die Deutsche Bundesregierung prüft, ob ein sogenannter Nichtzahler-Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt werden soll. Diese Überlegungen stünden mit der Beobachtungspflicht der Regierung zu Folgen der Gesundheitsreform für die Versicherungsunternehmen im Zusammenhang, heißt es in der Antwort (17/9012) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8757).
Die Abgeordneten hatten darauf verwiesen, dass nach Medienberichten ein solcher Tarif mit Kosten in Höhe von 80 bis 100 Euro geplant sei, der nur eine Notfallversorgung umfassen soll. Nach Angaben der Regierung wären für die Schaffung eines Nichtzahler-Tarifes "voraussichtlich Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz erforderlich".
Außerdem müssten möglicherweise Anpassungen im Fünften Sozialgesetzbuch vorgenommen werden. Weiter heißt es, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei die Einführung eines Nichtzahler-Tarifs "nicht beabsichtigt". (Deutsche Bundesregierung: ra)
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.