Beratungsprotokoll bei der Finanzberatung
Nur in Deutschland gibt es eine Pflicht zur Protokollierung von Finanzberatungen
Regelungen sind nach Angaben der Regierung in dem Entwurf der MiFID-II-Richtlinie vorgesehen, der derzeit auf europäischer Ebene verhandelt werde
(27.04.12) - Der Deutschen Bundesregierung sind keine anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt, die wie Deutschland ein Beratungsprotokoll bei der Finanzberatung gesetzlich verankert haben. In der Antwort der Regierung (17/9280) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9129) heißt es, in den EU-Ländern gebe es unterschiedliche Strukturen in der Finanzberatung. Daher seien auch die Regulierungsansätze unterschiedlich.
In ihrer Antwort nennt die Bundesregierung geplante oder bereits eingeführte Regulierungen in anderen Ländern. Für die Beratung von Kleinanlegern würden etwa in Großbritannien zum 1. Januar 2013 neue Vorgaben eingeführt. Der Berater solle einen ausreichenden Marktüberblick haben, eine unabhängige Beratung gewährleisten und den Kunden vor der Beratung darüber aufklären, dass er eine provisionsunabhängige Beratung leiste. Die Vergütung des Beraters müsse dann durch den Kunden erfolgen. Vergleichbare Regelungen sind nach Angaben der Regierung in dem Entwurf der MiFID-II-Richtlinie vorgesehen, der derzeit auf europäischer Ebene verhandelt werde.
In den Niederlanden sollen Finanzberater ab dem 1. Januar 2013 keine Provisionen vom Anbieter mehr erhalten, sondern ausschließlich vom Kunden bezahlt werden. Das Provisionsverbot solle für "komplexe Finanzprodukte", Hypothekarkredite und bestimmte andere Dienstleistungen gelten, schreibt die Bundesregierung. In Belgien habe die Aufsichtsbehörde mit der Finanzindustrie ein freiwilliges Moratorium des Vertriebs von komplexen strukturierten Finanzinstrumenten an Privatanleger vereinbart. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.