Leistungsschutzrecht für Presseverleger


Mit dem Entwurf des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt werden soll

Auch Blogs können Presseerzeugnisse im Sinne des Regierungsentwurfs sein

(25.01.13) - Auch Blogs können durch das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger geschützt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11792) auf eine Kleine Anfrage (17/11607) der Fraktion Die Linke. "Auch Blogs können Presseerzeugnisse im Sinne des Regierungsentwurfs sein", führt die Regierung aus, "wenn es sich um redaktionell-technische Festlegungen journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung handelt, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen sind und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dienen".

In ihren Vorbemerkungen stellt die Linke u.a anderem fest:
"Die Debatte über das Leistungsschutzrecht selbst wird seit mehr als drei Jahren von einer digitalen Öffentlichkeit im Netz kritisch begleitet, während davon in den Publikationsorganen der klassischen Presse, die von einem solchen Recht profitiert, nur am Rande die Rede ist und in überwiegender Zahl kritiklos und affirmativ berichtet wird. Hintergrund ist, dass ein Monopolrecht zur öffentlichen Zugänglichmachung von kleinsten Textausschnitten im Internet für Presseverlage geschaffen wird, das die Kommunikationsfreiheit empfindlich beeinträchtigt."


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