Wettbewerb zwischen den Krankenkassen
Bundesregierung sieht "keine Diskriminierung von Versicherten durch Kassenwettbewerb"
Gesetzgeber habe für künftige Schließungsfälle Regelungen zur Sicherstellung eines reibungslosen Kassenwechsels getroffen
(28.01.13) - Die Deutsche Bundesregierung widerspricht der Auffassung, dass der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen auf dem Rücken der Versicherten und Kranken ausgetragen werde. Dies ist ihrer Antwort (17/11910) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11657) zur möglichen Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassenwettbewerb zu entnehmen. "Ausweislich der vorliegenden Erkenntnisse handelt es sich bei den in der Anfrage aufgeführten Diskriminierungsversuchen um Einzelfälle", schreibt die Bundesregierung. Seit der Einführung der freien Kassenwahl durch die Versicherten im Jahr 1994 seien nur wenige Versuche von einzelnen Krankenkassen bekannt geworden, die Wahlfreiheit einzuschränken. "Soweit aber im Einzelfall versucht worden ist, dieses Recht einzuschränken, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für ein wirksames Einschreiten der Aufsichtsbehörden gegeben", führt die Bundesregierung weiter aus.
Nach Auskunft der Bundesregierung sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern sowie der GKV-Spitzenverband im Zusammenhang mit den Problemen beim Kassenwechsel von Versicherten nach der Schließung der City BKK unmittelbar aktiv geworden. "In der Folge konnten alle ehemaligen Versicherten der City BKK eine neue Krankenkasse wählen", heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Der Gesetzgeber habe für künftige Schließungsfälle Regelungen zur Sicherstellung eines reibungslosen Kassenwechsels getroffen. Daher seien bei nachfolgenden Kassenschließungen keine vergleichbaren Probleme mehr aufgetreten. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, ist auch im Fall der von der ZDF-Fernsehsendung "Frontal21" dargestellten Verhaltensweisen von Mitarbeitern der KKH-Allianz das Bundesversicherungsamt (BVA) als zuständige Aufsichtsbehörde unmittelbar tätig geworden. Das Amt habe sofort Maßnahmen gegen die Mitarbeiter ergriffen, die kranken Mitgliedern rechtswidrigerweise den Austritt aus der KKH-Allianz nahegelegt hätten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.