Hochfrequenzhändler nicht registriert
Finanzmarkt-Compliance: Der BaFin liegen bisher keine spezifischen Anträge auf Erlaubniserteilung von Hochfrequenzhändlern vor
Nicht alle Unternehmen mit Hochfrequenzhandel benötigen eine zusätzliche Erlaubnis
(22.08.14) - Die Deutsche Bundesregierung geht davon aus, dass potenzielle Hochfrequenzhändler vor allem an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Terminbörse Eurex aktiv sind. Welche Wertpapiere von diesen Hochfrequenzhändlern gehandelt werden, weiß die Bundesregierung nicht, geht aus der Antwort (18/2202) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2074) hervor.
Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lägen bisher keine spezifischen Anträge auf Erlaubniserteilung von Hochfrequenzhändlern vor, heißt es auf die Frage der Fraktion, die im Vorwort zur Kleinen Anfrage darauf hingewiesen hatte, dass mit dem im Mai 2013 in Kraft getretenen Hochfrequenzhandelsgesetz die Hochfrequenzhändler unter die Aufsicht der BaFin gestellt worden seien.
Die Bundesregierung schreibt zu den Gründen, dass von der Definition des Gesetzes erfasste Unternehmen entweder ihre Handelstätigkeit geändert oder den Handel an deutschen Handelsplätzen beendet hätten. Außerdem würden nicht alle Unternehmen mit Hochfrequenzhandel eine zusätzliche Erlaubnis benötigen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).