Langzeitarbeitslose: Kosten für Unterkunft


Deutsche Bundesregierung will nicht mehr Geld für Unterkunft von Langzeitarbeitslosen zahlen
Nach einem Gesetzentwurf wird sich der Bund im kommenden Jahr mit durchschnittlich 25,1 Prozent an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose beteiligen


(19.11.10) - Die Deutsche Bundesregierung hält an ihrem Gesetzentwurf zur Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von Langzeitarbeitslosen fest. Dies geht aus ihrer Unterrichtung (17/3683) hervor, in der die Regierung betont, dass sie die geltende Anpassungsformel zur Berechnung der Geldströme zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht ändern will.

Nach dem Gesetzentwurf (17/3631) wird sich der Bund im kommenden Jahr mit durchschnittlich 25,1 Prozent an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose beteiligen. Im Detail sieht der Entwurf vor, dass die Beteiligung des Bundes für das Jahr 2011 für Baden-Württemberg auf 28,5 Prozent, für Rheinland-Pfalz auf 34,5 Prozent und für die übrigen Bundesländer auf 24,5 Prozent festgesetzt wird.

Die Unterrichtung ist die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf (17/3631). Die Länderkammer hatte die Formel kritisiert, da sie sich in ihren Augen auf einen unangemessenen Maßstab stütze. In der Folge würden die Länder nicht – wie ursprünglich vom Gesetzgeber beabsichtigt – um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Bund und Länder nach langwierigen Verhandlungen Ende 2006 die geltende Formel als Kompromiss entwickelt hätten. Diese sei damals mit "breiter Zustimmung" festgelegt worden und setze "bewusst an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften" an, weil diese Zahl durch die Arbeitsmarktpolitik und die Arbeitsmarktentwicklung beeinflusst werde.

Der Bund sehe sich insoweit in der Verantwortung für das arbeitsmarktpolitische Risiko: Kosten, die auf eine Zunahme an Bedarfsgemeinschaften zurückgingen, sollten durch eine höhere Bundesbeteiligung kompensiert werden, führt die Regierung aus. Denn bei einer Zunahme der Bedarfsgemeinschaften stiegen auch die Gesamtausgaben für Unterkunft und Heizung. Folgerichtig müsste auch ein Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit einer geringeren Beteiligungsquote einhergehen.

Die pro Bedarfsgemeinschaft anfallenden Kosten der Unterkunft und Heizung seien demgegenüber im Rahmen des Gesetzesvollzugs von der Kommune zu steuern, argumentiert die Regierung. Die Prüfung der Angemessenheit der Wohnkosten und damit ihre Steuerung und Finanzierung sei Aufgabe der Kommunen. "Würde die Forderung des Bundesrates umgesetzt, die Bundesbeteiligung gemäß der Ausgabenentwicklung anzupassen, hätte der Bund steigende Ausgaben für Unterkunft und Heizung unabhängig von deren Ursachen zu tragen", heißt es in der Gegenäußerung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen